Der Lambertus-Verlag weist auf einen Artikel im Schwäbischen Tablatt hin:
Tarifvertragund dort wird dann ausgeführt:
Gemeinsam für bessere Pflege?
Bundesarbeitsminister Heil will eine verbindliche Vereinbarung für die 1,2 Millionen Beschäftigten. Die Wohlfahrtsverbände prüfen das. Widerstand kommt von anderer Seite.
02.12.2020
...
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kündigte an, Abhilfe zu schaffen: mit einer finanziellen Aufwertung der Pflegearbeit und einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für die Branche, der Dumpinglöhne ausschließen soll. Die Vorbereitungen für einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag haben die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche BVAP im September abgeschlossen. Die Frage ist nun: Wer im Pflegebereich wird sich dafür erwärmen? Die Frage richtet sich an die Wohlfahrtsverbände Caritas und Diakonie, so wie an private Träger.
Die Wohlfahrtsverbände zählen mit rund 40 Prozent zu den großen Anbietern im Bereich der Altenpflege. Ihre tarifrechtlichen Angelegenheiten regeln sie selbst. Das Grundgesetz garantiert Kirchen das Recht auf Selbstorganisation, und das umfasst auch den Bereich des Arbeitsrechtes. Kirchliche Arbeitgeber kennen weder Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern, noch ein Streikrecht. In den 70er Jahren entwickelte sich daraus der sogenannte „Dritte Weg“.
Er sei eine Konsequenz aus der Nachkriegszeit und der Erfahrung zweier Diktaturen, sagt der Wirtschaftsethiker und Professor für evangelische Theologie an der Ruhr-Universität Bochum, Traugott Jähnichen. In der NS-Zeit und später auch in der DDR habe die Politik versucht, auf Einrichtungen der Diakonie Einfluss zu nehmen. Solche Eingriffe wollten die Väter und Mütter des Grundgesetzes fortan ausschließen *).
Die Politik billigte den Kirchen zu, dass sich ihr Dienstrecht nicht allein an weltlichen Anforderungen orientieren muss. Man sprach von einer besonderen geistlichen Gemeinschaft und Zusammengehörigkeit, und schuf den Begriff der „Dienstgemeinschaft“. Sie steht für einen Ausgleich der Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Konsens, hat aber auch eine privatrechtliche Dimension. An Beschäftigte in kirchlichen Kindergärten, Heimen und Kliniken wurden Ansprüche auch in Bezug auf die persönliche Lebensführung gestellt; auf katholischer Seite strenger als auf evangelischer. Diese Eingriffe wurden durch Gerichte zuletzt in Schranken gewiesen.
...
Einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für die knapp 1,2 Millionen in der Pflege Beschäftigten, wie ihn Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) anstrebt, steht der Caritas-Verband nicht generell ablehnend gegenüber. „Als Caritas haben wir schon ein grundsätzliches Interesse an guten und angemessenen Entgelten in der Pflege“, **) sagt Beyer (Anm.: Norbert Beyer, Referatsleiter Arbeitsrecht beim Caritas-Verband).
