Freitag, 16. September 2022

ver.di fordert deutliche Korrekturen am Gesetzentwurf zu Personalvorgaben in Krankenhäusern

 Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert deutliche Korrekturen am vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zu Personalvorgaben für die Krankenhauspflege. „Die Beschäftigten in der Pflege erwarten ganz klar, dass sich mit dem Gesetz ihre Arbeitsbedingungen verbessern, dass sie endlich entlastet werden. Versprochen sind Vorgaben für eine bedarfsgerechte Personalausstattung – das muss Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach halten“, erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. Doch der Gesetzentwurf lasse alles offen. „Verbindlichkeit sieht anders aus, das Gesetz muss deutlich korrigiert werden.“

„Die Einführung der PPR 2.0 als bedarfsgerechte Personalbemessung in der Krankenhauspflege muss verbindlich kommen – so, wie es im Koalitionsvertrag vereinbart wurde“, forderte Bühler. In dem gegenüber der ursprünglichen Vorlage verwässerten Gesetzestext heißt es lediglich, dass das Bundesgesundheitsministerium eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen „kann“. Zudem fehlt der eindeutige Bezug zur PPR 2.0, dem von ver.di, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Deutschen Pflegerat entwickelten Personalbemessungssystem. „Völlig inakzeptabel ist, dass Bundesfinanzminister Christian Lindner bei der Personalausstattung plötzlich mitreden soll. Es braucht genug Personal, um Patienten sicher und gut zu versorgen, keine Personalausstattung nach Kassenlage“, sagte Bühler.

Nötig seien bundesweit einheitliche, bedarfsgerechte und verbindliche Personalvorgaben im Krankenhaus. „Selbstverständlich müssen auch die Intensivstationen einbezogen sein“, betonte Bühler. Es gebe keinen Grund dafür, Kliniken mit Entlastungsvereinbarungen von gesetzlichen Vorgaben auszunehmen. Für die dort Beschäftigten müssten die jeweils besseren gesetzlichen oder tariflichen Regelungen zur Anwendung kommen

Quelle: ver.di-Pressemitteilung 15.9.2022


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