Dienstag, 6. September 2022

Bsirske: EKD bei kirchlichem Arbeitsrecht weniger gesprächsbereit

berichtet "katholisch.de" und erläutert:
BERLIN ‐ Die Ampel-Koalition will das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen angleichen, doch passiert ist bislang noch nichts. Grünen-Politiker Frank Bsirske ist zuversichtlich, dass die Reform 2023 kommt – und sieht deutliche konfessionelle Unterschiede.

Der arbeitspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Frank Bsirske, sieht bei der evangelischen Kirche größere Widerstände gegen eine Angleichung des kirchlichen Arbeitsrechts an die staatlichen Regeln als bei der katholischen. In einem Interview mit dem "Humanistischen Pressedienst" sagte der ehemalige Vorsitzende der Gewerkschaft "ver.di" am Wochenende, dass man inzwischen sehe, dass man sich auf der katholischen Seite bewegen will. ...
Quellen:
katholisch.de unter Bezug auf ein Interview mit dem "Humanistischen Pressedienst"
...was sind diese eigenen Angelegenheiten?

Aus meiner Sicht sind das Fragen der Liturgie, der Priesterwahl, des Gottesverständnisses, der Vermögensverwaltung. Dort, wo die Kirche aber Arbeitsverhältnisse eingeht als Arbeitgeber, ist es eben nicht mehr die eigene Angelegenheit der Kirche, die sie eigenmächtig regeln kann. Es sind gemeinsame Angelegenheiten von Beschäftigten und Arbeitgebern, die im Rahmen des für alle geltenden Gesetzes zu regeln sind. So ist das auch in der Weimarer Zeit gehandhabt worden. Damals gab es Streiks auch bei Kirchen und natürlich unterlagen auch die Kirchen und ihre Wohlfahrtsorganisationen dem Betriebsrätegesetz. Das ist auch konsequent und richtig so. An diese Situation gilt es wieder anzuknüpfen.
....

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