Sonntag, 21. November 2021

Zum Wochenanfang: Was bringt der Koalitionsvertrag?

Nach diversen Medienberichten soll in der kommenden Woche der "Koalitionsvertrag zur Ampel" fertig verhandelt sein. Bereits vor der Wahl hatten diverse Medien - auf die wir dann auch verwiesen hatten - über die Auswirkungen der Bundestagswahl auf das kirchliche Arbeitsrecht spekuliert. Denn eines ist klar - die Freiheit, ein kircheneigenes Arbeitsrecht zu gestalten, besteht nur "im Rahmen der für alle geltenden Gesetze". So ist das sowohl in Konkordatsvereinbarungen wie auch diversen verfassungsrechtlichen Normen geregelt. Damit hat aber der Staat durch seine Gesetzgebungsmacht die Möglichkeit, den kirchlichen "Entfaltungsspielraum" zu erweitern - oder auch einzuschränken. Und die letzten "Querschüsse" - insbesondere zu einem Allgemein verbindlichen Mindesttarifvertrag in der Altenpflege - haben die Bereitschaft, den Kirchen Gestaltungsfreiheit zu gewähren, deutlich beeinträchtigt.

Prof. em. Dr. Hartmut Kreß (lehrt Sozialethik an der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Universität Bonn und Lehrbeauftragter an der Juristischen Fakultät der Universität Düsseldorf) hat nun in einem Beitrag unter dem Titel
Neue Bundesregierung: Reform des kirchlichen Arbeitsrechts in Aussicht
(Quelle) einige wichtige Aspekte der staatskirchenrechtlichen Diskussion und die Beschlußlage der beteiligten "Ampel-Parteien" zusammen gefasst. Er geht nicht auf die innerkatholische Diskussion um die Anwendung der katholischen Soziallehre und den Widerspruch zum päpstlichen Lehramt ein. Aber das kann und darf man von ihm auch nicht erwarten. Die Grundlage der protestantischen Sozialethik ist für die katholische Diskussion nur von rudimentärer Bedeutung.
Diese innerkirchliche Diskussion, die u.a. von Nell-Breuning (SJ) und Hengsbach (SJ) maßgeblich geführt wurde, haben wir im Blog dargestellt, und mit unserer eigenen Kritik an der historisch schwer belasteten "Dienstgemeinschaft" nicht gespart.
Wenn denn "Mutter Kirche" nicht selbst in der Lage ist, die eigene Soziallehre umzusetzen und den universellen Kirchenrechtlichen Normen Geltung zu verschaffen (siehe unser Beitrag gestern), dann muss halt "Vater Staat" die Zügel in die Hand nehmen, um weitere Missbräuche der zugestandenen Freiheiten zu beenden.

Ergänzend aus dem Blog
Caritas-Verdi: Ampel-Koalition: Eine erste kritische Einordnung der Absichtserklärungen ...
Caritas-Verdi: Konsequenzen der Bundestagswahl - Warum eine Ampelkoalition eine Herausforderung für die Kirchen wäre
Caritas-Verdi: Bundestagswahl - Parteienaussagen zum kirchlichen Arbeitsrecht:

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen




Ihr könnt Eure Kommentare vollständig anonym abgeben. Wählt dazu bei "Kommentar schreiben als..." die Option "anonym". Wenn Ihr unter einem Pseudonym schreiben wollt, wählt die Option "Name/URL". Die Eingabe einer URL (Internet-Adresse) ist dabei nicht nötig.

Wir freuen uns, wenn Ihr statt "Anonym" die Möglichkeit des Kommentierens unter Pseudonym wählt. Das Kommentieren und Diskutieren unter Pseudonym erleichtert das Austauschen der Argumente unter den einzelnen Benutzern.