Dienstag, 9. November 2021

Weitere Übernahmen der Empfehlungsbeschlüsse der Bundeskommission in den Regionen - hier: NRW

hier hatten wir Ende Oktober von der ersten Übernahme der Empfehlungsbeschlüsse zur Anlage 7 AVR in einer Regionalkommission (BW) berichtet. Die einzelnen Regionen der Caritas arbeiten sich nacheinander am Emfpehlungsbeschluss der Bundeskommission ab. In ihrer Sitzung am 5. November 2021 hat die Regionalkommission NRW die neue Anlage 7 AVR mit allen mittleren Werten 1:1 übernommen. In ihrer aktuellen Infomail 11 aus 2021 wird von Mitgliedern der Mitarbeiterseite auch berichtet:
Weiterhin sind die Sonderregelungen der Regionalkommission NRW zur praxisintegrierten Ausbildung der Heilerziehungspfleger*innen gültig. Redaktionell wurden diese vom Abschnitt F der Anlage 7 AVR künftig in den Abschnitt J der Anlage 7 AVR verschoben.
Wir verzichten erneut auf den Abdruck der geänderten Beschlußtexte, weil wir unseren Blog nicht mit einer Fülle gleicher oder ähnlicher Texte überfrachten wollen und ohnehin erst die Publikation (Veröffentlichung im jeweiligen Amtsblatt) durch den jeweiligen Diözesanbischof rechtsverbindlich ist.

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