Donnerstag, 29. Oktober 2020

Rechte der Personalvertretung (BR, PR, MAV) im Vergleich

Liebe Kolleg*innen,

in kirchlichen Betrieben gilt ein eigenes Mitbestimmungsrecht, da für sie eine Ausnahme vom weltlichen Betriebsverfassungsrecht gilt. Strukturell sind die Mitbestimmungsgesetze sich zwar ähnlich, aber inhaltlich bzw. im Verfahren unterscheiden sie sich z.T. erheblich. Die Rechte von MAVen sind schwächer, als die von Betriebsräten. Welche Unterschiede es im Einzelnen gibt, zeigen wir in unserer neu aufgelegten und aktualisierten Broschüre „Kirchliche Mitbestimmung im Vergleich: BetrVG - MVG.EKD - MAVO“ auf.

Ihr könnt sie ab sofort als PDF hier herunterladen: https://gesundheit-soziales.verdi.de/service/publikationen/++co++1326ea5c-0312-11eb-8472-001a4a160119 oder als Printversion bei euren zuständigen ver.di-Ansprechpartner*innen in den Bezirken bestellen.


Wir können es uns nicht verkneifen:
Can. 1286 des weltweit gültigen, universalkirchlichen Rechtsnorm des "Codes Iuris Canonici" (CIC) lautet:
Die Vermögensverwalter haben
1° bei der Beschäftigtung von Arbeitskräften auch das weltliche Arbeits- und Sozialrecht genauestens gemäß den von der Kirche überlieferten Grundsätzen zu beachten ....
Zu diesen von der kirche überlieferten Grundsätze gehören auch die päpstlichen Sozialenzykliken, hier namentlich die Enzyklika "Mater et magistra" Rd. Nr. 82 ff
Forderungen der Gerichtigkeit im Hinblick auf die Unternehmensverfassung:
... In der menschlichen Natur selbst ist das Bedürfnis angelegt, daß, wer produktive Arbeit tut, auch in der Lage sei, den Gang der Dinge mitzubestimmen ...

Rd. Nr. 91 ff
Und als Sahnehäubchen Rd.Nr. 97
Mitwirken auf allen Ebenen
Offenkundig erleben die Gewerkschaften in unserer Zeit einen mächtigen Aufschwung und haben ... eine anerkannte Rechtsstellung. Sie treiben ... nicht mehr zum Klassenkampf, sondern leiten... zu sozialer Partnerschaft an. Dazu dienen vor allem die Tarifverträge zwischen den Arbeitneher- und Arbeitgeberverbänden. ...

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