Mittwoch, 28. Oktober 2020

Erzdiözese Freiburg muss 10,8 Millionen Euro Sozialabgaben nachzahlen

berichtete gestern katholisch.de und führt weiter aus:
Jahrelang hat es im Erzbistum Freiburg Fehler bei der Abrechnung von Sozialabgaben für geringfügig Beschäftigte gegeben. Daher muss es nun 10,8 Millionen Euro nachzahlen. Doch diese Summe fällt deutlich geringer aus als ursprünglich befürchtet.

... Dies ist das Ergebnis einer dreijährigen, aufwendigen Prüfung der Deutschen Rentenversicherung, wie die Diözese am Dienstag mitteilte. Die Summe setzt sich aus 6 Millionen Euro nicht gezahlter Abgaben sowie 4,8 Millionen Euro für Säumniszuschläge zusammen. ...

... Ende Oktober 2017 hatte die Erzdiözese öffentlich gemacht, dass es über Jahre und in zahlreichen Kirchengemeinden Unregelmäßigkeiten bei der Berechnung von Sozialabgaben gab. Untersucht wurden Abrechnungen, die bis ins Jahr 1999 zurückgehen. Betroffen waren mehr als 1.000 geringfügig Beschäftigte, für die die Kirchengemeinden keine oder zu wenig Abgaben zahlten, beispielsweise Hausmeister, Küster oder Organisten. Dem Vernehmen nach ging es auch um Verstöße gegen die steuerrechtlichen Vorgaben bei Geldzahlungen auf der Basis von sogenannten Ehrenamts- und Übungsleiterpauschalen. ...
weitere Quellen:
Badische Neueste Nachrichten: Erzbistum Freiburg muss 10,8 Millionen Euro nachzahlen
Domradio: Erzbischof Burger entschuldigt sich
ka-news: Erzbistum Freiburg muss 10,8 Millionen Euro nachzahlen
Kirche und Leben: Diözese Freiburg zahlt 10,8 Millionen Euro Sozialabgaben nach
n-tv: "Es wurden Fehler gemacht" Erzbistum Freiburg muss Millionen zahlen
SPIEGEL online: Erzbistum Freiburg muss 10,8 Millionen Euro nachzahlen
SWR aktuell: Erzbistum Freiburg muss sechs Millionen Euro nachbezahlen

Es gibt leider nicht nur in Freiburg kirchliche MitarbeiterInnen, die sich für besonders kirchlich halten, wenn Ansprüche der Beschäftigten soweit möglich gekürzt oder Sozialbeiträge reduziert werden - um das Kirchenvermögen zu mehren. Da kann man dann leicht "Grenzen überschreiten". Diesen Personen sei der gestrige Tagesheilige, Wolfhard von Augsburg, oder wenigstens der Katechismus empfohlen - Nr. 2436 ...

Wir dürfen in diesem Kontext auch aus dem Nachruf zum Tod des Münchner Kirchenrechtlers Heribert Schmitz (Münchner Kirchenzeitung vom 26. August 2018) zitieren. Unter der Überschrift "Weltweit geschätzter Gutachter" wird dort ausgeführt:
Ihm ging es um eine Kirche, in der das Recht zur Geltung kommt, auch und gerade dann, wenn es den vermeintlich Herrschenden unbequem ist. Rechtsbeugung und Missbrauch von Macht waren ihm geradezu verhasst. Generationen von Kirchenrechtlern vermittelte er als Grundsatz kirchlichen Handelns: "Wenn jemand auf etwas ein Recht hat, hat er das zu bekommen, bevor er seinen Mund aufmachen kann." Die Neigung kirchlicher Oberer und kirchlicher Verwaltungen, alles und jedes erst beantragen oder gar erbitten zu müssen, um dann das rechtmäßig Zustehende "gnädigerweise" zu erhalten, wurde von ihm stets kritisiert.
Die jahrelang erlebte Praxis mancher Beschäftigten ist sogar, dass "gnädigerweise" nur ein Teil von dem gewährt wird, was den Beschäftigten zusteht. Und dann wird vielfach noch eine Gegenleistung erwartet, ein Entgegenkommen in einer anderen Sache.

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