Montag, 17. Februar 2020

Zur Machtfrage in der Kirche - Entweltlicht Euch endlich !

Aktuell greifen diverse katholische Medien wieder "die Machtfrage" auf.
Kirche und Leben (Münster) interviewt einen über 80jährigen Priester mit der Frage:

Darf es Macht in der Kirche geben, Pfarrer Bücker?

Theologe beschäftigte sich mit Macht – und wurde heute vor 135 Jahren geboren

Warum der Theologe Romano Guardini erstaunlich aktuell klingt

Hat der Mensch noch Macht über seine Macht? Kann er noch unterscheiden zwischen gewünschten und ungewünschten Folgen seines Tuns? Solche Fragen formulierte der katholische Theologe und Denker Romano Guardini schon vor fast 70 Jahren. Heute vor 135 Jahren wurde er geboren.
"Für die kommende Epoche geht es im Letzten nicht mehr um die Steigerung der Macht – obwohl diese sich immer weiter und in immer rascherem Zeitmaß vollziehen wird –, sondern um deren Bändigung." Diesen Satz schreibt der katholische Theologe und Religionsphilosoph Romano Guardini in einem Aufsatz, den er 1951 veröffentlicht: ‚Die Macht – Versuch einer Wegweisung‘. Das ist fast 70 Jahre her, die wichtigsten Gedanken könnten aber ebenso aus dem Jahr 2020 stammen.
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Verantwortung und Macht gehören bei Guardini untrennbar zusammen. Er prangert ein fehlendes "Ethos der Herrschaft" an, weil die Handelnden sich hinter Institutionen versteckten.
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"Für Guardini ist Demut die Art und Weise, in der Macht erträglich werden kann." Das gelte im Übrigen auch für die Theologie: "Eine machtsensible Theologie spürt die Orte auf, an denen Macht eingesetzt wird, die aber keine moralisch qualifizierte Macht ist."
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Natürlich ist jede Leitungsfunktion mit Macht verbunden. Das gilt erst recht, wenn die Kirche die Ausübung weltlicher Arbeitgebermacht beansprucht und dafür ein eigenes kirchliches Arbeitsrecht schafft - unter maßloser Überdehnng der Befugnis zur Selbstordnung und Selbstverwaltung der eigenen Angelegenheiten, die der Kirche zugestanden sein soll.
Das aber führt zu Machtmissbrauch in einem originär weltlichen Kontext. Denn Arbeitsrecht ist spätestens zu dem Zeitpunkt keine "eigene Angelegenheit" mehr, zu dem die Kirche erwartet, dass der Staat die kirchlichen Regelungen für sich und seine Bürger anerkennt - unabhängig von der Mitgliedschaft zur jeweiligen Religionsgesellschaft und dem "Schrankenvorbehalt" des für alle geltenden Gesetzes.
Es wäre weise, sich auf die eigenen Aufgaben zu beschränken und den Ausflug in die weltliche Sphäre mit einem kircheneigenen (diskriminierenden) Arbeitsrecht zu beenden.
Papst Benedikt hat es in seiner Freiburger Rede an die Elite der deutschen Kirche dann auch auf den Punkt gebracht. Und Papst Franziskus teilt diese Meinung: 

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