Mittwoch, 19. Februar 2020

Forderungen für den Sozial- und Erziehungsdienst beschlossen


Nachdem in 2019 in einer Vielzahl von Mitgliederversammlungen und -befragungen eine Auswertung der drängendsten Probleme im Sozial- und Erziehungsdienst stattgefunden hat, wurden jetzt auf dieser Grundlage die Forderungen für die am 5. März 2020 beginnenden Tarifverhandlungen beschlossen.

Um den Anforderungen und veränderten Bedingungen für die Beschäftigten gerecht zu werden, fordern wir:



  • Verbesserung der Eingruppierungsmerkmale, insbesondere durch
    - Abschaffung der EG S 3 und grundsätzlich Eingruppierung der Tätigkeit der Kinderpfleger*in/Sozialassistent*in in die EG S 4
    - reguläre Eingruppierung der Erzieher*in in die EG S 8b
  • Verbesserung der Eingruppierung der Beschäftigten im Bereich der Sozialarbeit durch geänderte Zuordnung zu den Entgeltgruppen
  • Schaffung weiterer Merkmale ab EG S 17 für Tätigkeiten in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und in der Leitungstätigkeit
  • Anpassung der Stufenlaufzeiten an die allgemeinen Regelungen und Öffnung der Stufen 5 und 6 für alle Entgeltgruppen im Sozial- und Erziehungsdienst
  • Anpassung der Eingruppierung der Kita-Leitungen an die vorhandenen Anforderungen
  • Stellvertretende Leitungen verbindlich vorsehen und Festlegung der Mindesteingruppierung in die EG S 11a
  • Anpassung der Bedingungen, vor allem unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen durch das Bundesteilhabegesetz durch z. B.
    – Aufnahme der Berufsbezeichnungen Arbeitserzieher*in, geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (gFAB) und der Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung mit Sonderpädagogischer Zusatzqualifikation (FAB mit SPZ)
    – bessere Bewertung der Tätigkeit der Gruppenleiter*in
    – Berücksichtigung der Tätigkeit der Schulassistenz / Schulbegleitung
    – Regelungen zur Vergütung während der Ausbildung zur Heilerziehungspflege (HEP)
  • Rechtsanspruch auf Qualifizierung für alle Beschäftigten z. B. von Kinderpfleger*innen und Sozialassistent*innen zu Erzieher*innen
  • Ausdehnung der Vorbereitungszeit, um mehr Zeit für die mittelbare pädagogische Arbeit zu haben
  • Anerkennung der Berufstätigkeit und der bei an- deren Trägern erworbenen Berufserfahrung
  • Qualifizierung und angemessene Vergütung für Praxisanleitung sowie die Ausstattung mit Zeit- kontingenten

Richtig ist: Eine gute und moderne Entgeltordnung regelt eine gerechte und zeitgemäße Eingruppierung und honoriert professionelle Arbeit durch angemessene Bezahlung. Das eröffnet die Möglichkeit, motivierte, gut ausgebildete Beschäftigte zu halten und auch zukünftig einstellen zu können.
Der Verhandlungsauftakt findet am 5. März 2020 in Potsdam statt. Weitere Verhandlungstermine sind für den 23. März 2020 und 29. April 2020 vereinbart.
In der Verhandlungskommission sind Beschäftigte aus allen Bereichen des Sozial- und Erziehungsdienstes vertreten und bringen dort ihr Wissen und ihre Erfahrungen ein.
Allerdings: Erfolgreiche Tarifverhandlungen laufen nicht von selbst und gute Tarifverträge fallen nicht vom Himmel, sondern sind immer auch Ausdruck von Stärke.

Unterstützt deshalb mit betrieblichen und öffentlichen Aktionen in euren Arbeitsfeldern die Ver- handlungen.

Sorgt dafür, dass die gute und wertvolle Arbeit der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst sichtbar wird.

Macht ver.di noch stärker und organisiert euch.
Das ist die beste Garantie für eine sichere existenzielle Grundlage in der Zukunft.
Bringen wir gemeinsam in Ordnung, was nicht stimmt!

Flugblatt als pdf




1 Kommentar:

  1. Vergesst bitte nicht die Ergotherapeuten, die in WfbM's als Gruppenleiter in den Förderbereichen arbeiten. Diese sind nach wie vor in Anlage 2 eingruppiert, obwohl sie nicht therapeutisch arbeiten. Eine Eingruppierung in S 8b scheitert regelmäßig an den Anforderungen, die das BAG an "sonstige Mitarbeiter" stellt.
    Ergebnis: Heilerziehungspfleger, Erzieher und Arbeitserzieher (!!! nur 2jährige Ausbildung ggü. 3 Jahren als Ergo)sind im Sozial- und Erziehungsdienst angesiedelt, Ergotherapeuten mit dem identischen Tätigkeitsbereich weiterhin in der alten Anlage 2.

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