Donnerstag, 6. Februar 2020

Was bei uns nicht vorkommt – und warum

unter dieser Überschrift berichtet RADIO VATIKAN heute, warum sich dort nicht jede aufregende Nachricht aus dem Vatikan oder vom Synodalen Weg, die durch die Medien irrlichtert, findet.
 
Bischöfe, die zu heiklen Nazi-Vergleichen greifen. Intrigen und Machtkämpfe im Vatikan. Warum kommen sie bei uns nicht vor? Zensur ist es nicht - und Scheuklappen haben wir auch nicht.
 
Aber wir haben einen Auftrag. Und der lautet, nicht ungeprüft alles wiederzugeben, was andere schreiben oder auch spekulieren. Gerade besonders sensationell klingende Meldungen sind oft nur die halbe Wahrheit; ein paar Stunden oder einen Tag später ist man schlauer, aber das Porzellan ist dann längst zerschlagen.
 
Wir können die Begründung nur dankbar aufnehmen und uns anschließen. Auch wir widmen uns nicht allen Auseinandersetzungen und Nachrichten. Das könnten wir als Blogredaktion auch gar nicht.
Fragen zum kirchlichen Sakramentenrecht, zu Liturgie oder Seelsorge etwa sind grundsätzlich nicht unser Thema - und wir werden auch nur dann auf solche Fragen eingehen, wenn sich daraus unmittelbare Auswirkungen auf kirchliche Arbeitsverhältnisse ergeben. Das ist dann etwa beim Thema der "Loyalitätspflichten" der Fall. Das Problem unserer Kirche ist nicht der schwule Krankenpfleger oder der wiederverheiratete Chefarzt, sondern vor allem der sexuelle Missbrauch durch kirchliche Amtsträger - oder allgemeiner: ein Machmissbrauch aufgrund klerikaler Strukturen (womit wir wieder beim kirchlichen Arbeitsrecht sind).
Genauso wenig können wir uns mit den Arbeitsbedingungen und Arbeitskämpfen in der Luftfahrt befasssen, auch wenn dort ver.di Kolleginnen und Kollegen unmittelbar "an vorderster Front" beteiligt sind.
Unser Schwerpunkt ist das kirchliche Arbeitsrecht - das im Kontext mit dem staatlichen oder weltlichen Arbeitsrecht steht. Und im Arbeitsrecht überschneiden sich zwei Rechtskreise: der kirchliche und der staatliche Rechtskreis. Welche kirchlichen Rechtsträger etwa der bischöflichen Gesetzgebungskompetenz unterliegen - das ist Kirchenrecht, hat aber auch Auswirkungen auf das kirchliche Arbeitsrecht. Und welche Kompetenzen der Staat den Kirchen bei der Ordnung und Verwaltung ihrer Angelegenheiten einräumt, das ist weltliches oder staatliches Recht. Hat aber auch Auswirkungen auf das kirchliche Arbeitsrecht.
Wenn man so will, dann widmen wir uns im Wesentlichen dem Teil des Arbeitsrechts, in dem sich kirchlicher und weltlicher Rechtskreis überschneiden. Dieser Bereich wird als "res mixta" bezeichnet. Er ist weder alleine kirchlich noch alleine staatlich. Und deshalb werden wir - um im vorgenannten Bild zu bleiben - die Fragen des "schwulen Krankenpflegers" oder des "wiederverheirateten Chefarztes" aufgreifen - nicht aber einen Machtmissbrauch, der keinen arbeitsrechtlichen Bezug hat.
 
Auch deshalb klammern wir in unseren Beiträgen zum "Synodalen Weg" einige Diskussionsbereiche bewusst aus. Uns interessiert im Wesentlichen die arbeitsrechtliche Machtfrage, und das ist im Arbeitsrecht immer auch die Frage zwischen "oben und unten", zwischen denen, die einen Dienst leisten oder geben, und denen, die den Dienst einfordern oder nehmen.
 
Klingelt es da jetzt bei einigen wegen der "Begrifflichkeit" (mit der man auch >verdrehen< kann)?
 
Zugespitzt konzentrieren wir uns auf das Thema "klerikaler Machtmissbrauch durch das und im Arbeitsrecht", und die Weigerung der Kirche(n), "auf Augenhöhe" mit den eigenen Beschäftigten umzugehen. Dabei ist "Augenhöhe" die Grundlage einer fairen Vertragspartnerschaft.
 
Das musste einmal festgestellt werden ...

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