Samstag, 24. März 2018

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass die Mitarbeiterseite der AK sowie der Zentral-KODA darüber nachdenkt, im Zusammenhang mit dem von der Dienstgeberseite annoncierten Seminar für Dienstgeber „Streik in kirchlichen Einrichtungen – Voraussetzungen und Reaktionsmöglichkeiten für Dienstgeber" auf Grundlage der der Parität ein eigenes Seminar anzubieten: "Streik in kirchlichen Einrichtungen - Voraussetzungen und Reaktionsmöglichkeiten für Dienstnehmer". Man könne sich dort  praktischen Tipps zur Vorbereitung auf mögliche Dienstkämpfe widmen und den rechtlichen Abwehrmöglichkeiten von Dienstgebern.
Überlegt werde auch, den "konsensorientierten Streik" als Modell für den 3. Weg zu etablieren. Erste Entwürfe zu einer "Ordnung für Dienstkämpfe in Einrichtungen der katholischen Kirche und ihrer Caritas" lägen bereits vor; mit zahlreichen juristischen Fachtagungen zum Thema könnte das Projekt vorangebracht werden. Wenn es schon möglich sei, Streiks in kirchlichen Einrichtungen durch kirchenrechtliche Vorschriften zu verbieten, müsse es auch möglich sein, die Durchführung von geduldeten Arbeitskämpfen so zu regeln, dass die Interessen der kirchlichen Dienstgeber nicht beeinträchtigt würden.
Für die Anerkennung von geduldeten Arbeitskämpfen sei - analog zur Anerkennung von MAV-Schulungen - ein Antragsverfahren beim Ortsordinarius, vertreten durch den jeweiligen Generalvikar, erforderlich, mit dem einerseits der Inhalt der Streikziele (z.B. Mehrarbeit gegen Verdienstminderung) und andererseits die Durchführung (z.B. ausschließlich in der Freizeit) genehmigt werden müssten. Selbstverständlich müssten alle Teilnehmer vorher unterschriftlich bestätigten, dass sie die kirchliche Alleinbestimmung im Arbeitsrecht und den 3. Weg als Inhalt des Glaubensbekenntnisses akzeptieren und anerkennen würden. Das sei das Mindeste, was als Gegenzug für die Anerkennung eines geduldeten Arbeitskampfes geleistet werden müsse.

Vorletztes Gerücht


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