Montag, 5. März 2018

Arbeitswelt 4.0 und die Möglichkeiten die Veränderungen der Arbeitsorganisation mitzugestalten

Unter dem Titel "Forderungen der Betriebsräte für die Arbeitswelt 4.0" befaßt sich der WSI-Policy-Brief Nr. 2  - 2/2018 (Download hier)  mit Chancen und Risiken, die mit der Digitalisierung der Arbeitswelt verbunden sind.

Grundlage der Untersuchung ist eine unter 2000 Betriebsräten durch das WSI durchgeführten Befragung im Jahr 2016.

Situation, Probleme und Erkenntnisse sind sicher auch übertragbar auf Einrichtungen, in denen es statt Betriebsräten Mitarbeitervertretungen gibt.

Aus dem Fazit der Untersuchung:
...Die Digitalisierung der Arbeit kann für die Betriebe sinnvoll genutzt werden. Die Betriebsräte zeigen sich aufgeschlossen und sie beobachten Vorteile für die Beschäftigten. 
..Im Zentrum der Debatte geht es vor allem um die Anpassung der Menschen an die Erfordernisse der Wirtschaft – nicht umgekehrt. 
...Erforderlich wären die Bereitstellung von ausreichend Personal, flexible Arbeitszeitregelungen mit mehr Zeitsouveränität und eine bessere Gesundheitspolitik in den Unternehmen. Die Personaldecken sind zu dünn, um den geforderten Dynamiken einer Arbeitswelt 4.0 gerecht zu werden.
...Die gesundheitlichen Probleme in den Betrieben häufen sich. In einem sehr großen Teil der befragten Betriebe sind die Themen Arbeitsverdichtung und Leistungsdruck bereits Gegenstand von Betriebsversammlungen, aber auch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber. 
...Zukünftig werden die Gesundheitsprävention und das Instrument der Gefährdungsbeurteilung weiter an Bedeutung gewinnen. Im Zuge der Debatte um Arbeiten 4.0 sind solche Regulierungsansätze gefragt, die die individuellen Konflikte zwischen dem Wunsch nach höherer Arbeitsautonomie einerseits und der wachsenden Selbstausbeutung andererseits anerkennen und verbindliche individuell stärkende Hilfestellungen anbieten. 
...Über das Arbeitsschutzgesetz liegen solche Regularien mit dem Instrument der Gefährdungsbeurteilungen schon vor, sie müssen allerdings auch genutzt werden. 
....Aufgrund der aktuell schwachen Umsetzung von Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen wird derzeit viel Potenzial zur Verbesserung  der  Arbeitsbedingungen  verschenkt.  Daneben  zeigt  sich  aber auch, dass die Arbeitszeit als solche in Zeiten der digitalen Vernetzung und ständigen Erreichbarkeit zu entgrenzen droht, über Autonomie und Ergebnisorientierung in der Arbeit neuen Mechanismen folgt und damit auch immer schwieriger zu regulieren ist. 
...Eine weitere Möglichkeit, Betriebe besser auf eine Arbeitswelt 4.0 vorzubereiten, besteht darin, die Beschäftigen durch mehr Partizipation stärker an der Gestaltung der Arbeitsbedingungen teil- haben zu lassen und dadurch zur Verringerung von gesundheitsgefährdenden Arbeitsbelastungen beizutragen. Dies kann über die schon jetzt existierenden gesetzlichen Regularien eines präventiven betrieblichen Gesundheitsschutzes mit seinen partizipativen Gefährdungsbeurteilungen gelingen (§ 5 des Arbeitsschutzgesetzes). 
...Die Handlungsempfehlungen an die Unternehmen lauten weiterhin, die Personaldecken in den Betrieben so aufzustocken, dass Beschäftigte ihre Arbeit sowohl flexibel und bedarfsgerecht als auch gesundheitsschonend erledigen können. Besonders für den Dienstleistungsbereich (Gesundheit, Pflege, Erziehung) sollte dies über bessere Arbeitsbedingungen, die Verringerung von gesundheitsgefährdenden Arbeitsbelastungen und eine bessere Bezahlung realisierbar sein.

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