Freitag, 23. März 2018

Modernisiertes Arbeitsrecht in der Katholischen Kirche?

Der bayerische Rundfunk befasste sich in der vergangenen Woche mit den vor drei Jahren neu geregelten Loyalitätsobliegenheiten von Beschäftigten der Katholischen Kirche. Nach zahlreichen Tagungen, Pressemeldungen, Verlautbarungen und Diskussionen, kann man inzwischen ein Fazit ziehen: geändert hat sich eigentlich nichts.

Welche Loyalitätsverstöße wie geahndet werden, weiß weiterhin kein Mensch. Für die einheitliche Rechtsanwendung (die normalerweise rechtsstaatliche Grundlage einer willkürfreien Rechtsanwendung ist) hat man in Artikel 5 der Grundordnung eine zentrale Stelle vorgesehen, die 5 Jahre nach Inkrafttretung der Neufassung der Grundordnung dem Verband der Diözesen Deutschlands Bericht erstattet, woraufhin eine Beratung stattfindet. 

Ansonsten stellt man beim Wiederlesen der neuen Formulierungen in Artikel 5 der Grundordnung fest, dass es relativ gut gelungen ist, alles an unbestimmten Rechtsbegriffen unterzubringen, was man finden konnte.

Der Bericht des Bayerischen Rundfunks findet sich hier:

Bayerischer Rundfunks: Katholisches Arbeitsrecht/Wer zweimal heiratet, verliert seinen Job


Ergänzen möchten wir mit einem Bericht aus dem "Schwabacher Tagblatt" vom 10. Februar (zur Diözese Eichstätt):

Katholische Kirche will keine lesbische Erzieherin

1 Kommentar:

  1. Liebe Redaktion: schaut Euch doch mal § 305 c Abs. 2 BGB an:
    "Zweifel bei der Auslegung gehen zu Lasten des Verwenders"

    Danach wären die von Euch genannten Kündigungen wegen Loyalitätsverstößen zu Gunsten der Beschäftigen zu lösen. Hoffentlich klagen die Betroffenen!

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