Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienstleistungen (BPA) nach der Einführung von Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR), auch bereit ist, sogar danach zu vergüten, sofern genügend finanzielle Mittel vorhanden sind. „Damit zeigen wir deutlich, dass auch die privaten Anbieter bereit sind, Gehälter auf dem Niveau einer Arbeitsvertragsrichtlinie zu bezahlen." heißt es hierzu beim BPA. Arbeitsvertragsrichtlinien enthielten ähnlich wie Tarifverträge einen allgemeinen Teil, Anlagen und Tabellen, Buchstaben, Satzzeichen sowie Zahlen.
Man trage sich sogar mit dem Gedanken, paritätisch besetzte arbeitsrechtliche Kommissionen einzurichten, die dann unter Zugrundelegung eines echten Konsensprinzips Tariferhöhungen beschließen können, sofern diese einstimmig (echter Konsens!) beschlossen werden. Man sei davon überzeugt, dass der grundgesetzlich garantierte Schutz des Eigentums (und der mit diesem verbundenen Renditeerwartungen) auch den Schutz vor Tarifverträgen und Streiks einschließt.
Vorletztes Gerücht
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