Die Mitarbeiterseite berichtet von einer durchwachsenenen Sitzung:
- ein von der Mitarbeiterseite geforderter Nachteilsausgleich wurde durch Losentscheid des sogenannten erweiterten Vermittlungsausschusses geregelt mit dem Ergebnis: "Die Mitarbeiter, die in die Vergütungsgruppe P4 eingruppiert sind und über den 30. Juni 2017 hinaus beschäftigt waren, erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro."
- Die neue Anlage 2e für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rettungsdienst wird rückwirkend zum 1. Oktober 2017 nun auch für den Bereich der RK Nord in Kraft gesetzt. Damit ist der Beschluss der Bundeskommission in allen Regionen umgesetzt.
- 4 Anträge gemäß § 14 der AK-Ordnung wurden behandelt
- Unter dem Titel "KONFLIKT IM EMSLAND - Pistole auf die Brust gesetzt: Dienstgemeinschaft geht anders!" wird im RK-Info über Praktiken berichtet, bei denen die Dienstgemeinschaft offensichtlich zur wirtschaftlichen Verfügungsmasse in einem Kommissionsgeschacher wird, gewissermassen nach dem Motto: "Wenn die Mitarbeiterseite in der Regionalkommission nicht brav ist, gehören die Beschäftigten eben nicht zur Dienstgemeinschaft und haben nicht teil an der Erfüllung des kirchlichen Auftrags und unterliegen nicht den kirchlichen Loyalitätsverpflichtungen.
Im Dienstgeberbrief zur Sitzung findet der Konflikt übrigens keine Erwähnung.
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