Sonntag, 9. Juli 2017

Sonntagsnotizen - Resolution gegen Altersarmut

Im reichen Bayern droht vielen Menschen Altersarmut, insbesondere Frauen. Ver.di Bayern hat deshalb am 4. Juli 2017 in Ingolstadt zusammen mit dem Deutschen Gewerkschafsbund, Verbänden und Organisationen eine „Resolution gegen Altersarmut in Bayern, insbesondere von Frauen“ verabschiedet.

Nach wie vor haben Frauen nicht die gleichen Einkommenschancen wie Männer. Die Folge: Ihr Alterseinkommen ist häufig geringer und Altersarmut überwiegend weiblich. Für Frauen spezifische Lebensläufe hinterlassen gerade in Bayern Lücken bei der Alterssicherung. Mehr als Dreiviertel der Frauen in Bayern erhalten eine Altersrente unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle. Frau, Rentnerin, arm, das ist in Bayern eine typische Kombination.

Die Rente ist das Spiegelbild des Erwerbslebens. Typische Erwerbsbiografien von Frauen wirken sich direkt auf die Rentenhöhe aus. Sozial ungenügend abgesicherte Jobs, wie unfreiwillig geringe Teilzeit, Minijobs, Scheinselbstständigkeit und Freiberuflichkeit, ein geringes Entgelt oder Wechselfälle des Lebens, wie eine Scheidung, führen zu geringeren Alterseinkommen in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die sozialgesetzliche Rente ist gerade für Frauen die wichtigste Säule der Alterssicherung. Frauen haben oft nicht die Möglichkeit und den finanziellen Spielraum um betrieblich oder privat zusätzlich vorzusorgen. Hinzu kommt die immer noch ungenügend rentenrechtliche Anerkennung von Sorgearbeit z. B. in der Pflege von Angehörigen.

Kernforderungen der Resolution: Nach Jahrzehnte langer Arbeit muss die Rente reichen um ein anständiges Leben zu führen und mit Würde alt werden zu können. Wir fordern, dass das gesetzliche Rentenniveau stabilisiert und dann wieder angehoben werden muss. Die Rente muss nach Mindestentgeltpunkten fortgesetzt und die Leistungen der Erwerbsminderungsrenten müssen deutlich verbessert werden.

Mehr Informationen:
Jeder zweite von Altersarmut bedroht: ver.di unter Bezug auf die von ver.di beauftragte aktuelle Auswertung des Pestel Instituts für Systemforschung: "Klick"
Wenn bereits heute das gesetzliche Rentenniveau von 43% gelten würde, wie es im Jahr 2030 droht, dann erhielten weite Teile der Bevölkerung, auch der Mittelschichten, eine Rente auf oder nahe der Grundsicherung - und das nach 45 Jahren Beitragszahlung. Noch schlimmer sieht es aus für jene, die lediglich 40 oder 30 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt haben. Das sind, etwa wegen Erziehungszeiten, vor allem Frauen, die mit Sicherheit in Hartz-IV abrutschen.

Die Situation im Osten des Landes stellt sich in den Hochrechnungen noch weit dramatischer dar als im Westen, doch auch hier gilt keine Entwarnung. Während in Thüringen 62,1% der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten unter 2.500 Euro verdienen, sind es in Baden-Württemberg knapp 38%, also mehr als ein Drittel. Wichtig zu wissen: Wer unter 2.500 Euro im Monat verdient, dem droht bei abgesenktem gesetzlichen Rentenniveau von 43% eine Rente in Bereich der Grundsicherung. Fast die Hälfte aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland, nämlich 44%, verdienen unter 2.500 Euro brutto im Monat.
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Weitere Informationen:
Sozialbericht - Bayerns versteckte Armut: Quelle - klick
Stefan Sell weist in einem aktuellen Kommentar zur Sozialpolitik auf die Ursachen hin:
https://aktuelle-sozialpolitik.blogspot.de/2017/07/sich-krank-pflegen.html
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Zur Altenpflege: »Mit 1.945 Euro brutto im Osten und 2.548 Euro brutto im Westen legen die Einkommen für eine Vollzeitstelle im Durchschnitt um 21 Prozent unter dem Niveau in der Krankenpflege. Auch bei Vollzeitarbeit drohe daher vielen Altenpflegekräften Armut im Alter. Zum Vergleich: Das Durchschnittsgehalt über alle Branchen liegt bei 3.462 Euro brutto. Bis zu 70 Prozent der Pflegekräfte arbeiten aber in Teilzeit.«

1 Kommentar:

  1. Auch Stefan Sell "springt zu kurz" - Schuld an der Misere sind die politisch gewollten Refinanzierungsbedingungen, die zu einer Preiskonkurrenz der verschiedenen Anbieter auf dem Rücken der Beschäftigten führen. Wir brauchen einen allgemein verbindlichen Sozialtarifvertrag und keine Konkurrenz durch "dritte Wege"

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