Arbeitgeber behaupten gerne, Tariflöhne seien unwirtschaftlich und würden deshalb von den Kostenträgern nicht refinanziert werden. Das muss als Grund herhalten, um Beschäftigten faire Löhne zu verwehren. Doch damit ist jetzt Schluss. Seit Anfang 2015 gilt: Wer seine Beschäftigten in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen nach Tarifvertrag oder kirchenarbeitsrechtlichen Vereinbarungen entlohnt, dem werden die Gehälter von den Kostenträgern in der Pflegevergütung erstattet. Tariflöhne müssen bei Vergütungsverhandlungen berücksichtigt werden und dürfen nicht als „unwirtschaftlich“ abgelehnt werden.
Die Pflegekassen haben im Gegenzug das Recht erhalten, sich nachweisen zu lassen, dass das Geld tatsächlich bei den Beschäftigten ankommt. Richtig so, denn unsere Sozialversicherungsgelder sollen auch dort ankommen (§ 85 SGB XI), wofür sie gedacht sind.
Schluss mit Ausreden!
Mit den Ausreden ist es nun also vorbei. Selbst wenn Arbeitgeber nicht tarifgebunden sind, gibt es keinen Grund, niedrige Löhne zu zahlen. Denn auch dann werden sie bis zur Höhe der Tariflöhne refinanziert. Diese Änderung ist mit dem Pflegestärkungsgesetz III zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Gute Pflege braucht qualifiziertes Personal und das gibt es nur bei guter Bezahlung.
Tarifverträge lohnen sich
Das verdient eine examinierte Pflegefachkraft bei kommunalen Altenpflegeeinrichtungen:*Grundgehalt. Dazu kommen noch Zuschläge und Zulagen.
- Eingangsstufe: 2.635,53 Euro*
- nach sechs Jahren: 3.044,26 Euro*
Hintergrundinformationen
Die rechtlichen Grundlagen sind im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) festgeschrieben, hier heißt es in den §§ 84 und 89 „Die Bezahlung von Gehältern bis zur Höhe tarifvertraglich vereinbarter Vergütungen sowie entsprechender Vergütungen nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen kann dabei nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden. Für eine darüber hinausgehende Bezahlung bedarf es eines sachlichen Grundes.“
Für Pflegeeinrichtungen vereinbaren die Pflegekassen, die überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Einrichtungsträger die Vergütung für Pflege sowie bei Pflegeheimen für Unterkunft und Verpflegung. „Refinanzieren“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Ausgaben für Personal erstattet werden. Die gesetzlich festgeschriebenen Leistungsbeträge nach Pflegegraden reichen in der Regel allerdings nicht aus, die Kosten für die Pflege zu tragen, ein großer Teil muss von den pflegebedürftigen Menschen bezahlt werden. Zurzeit wirkt sich jede Gehaltssteigerung zulasten der Bewohner/innen aus, weil die Leistungen der Pflegeversicherung gedeckelt sind.Anmerkung:
ver.di fordert deshalb allgemeinverbindliche Tarifverträge, um zu verhindern, dass niedrige Personalkosten als Wettbewerbsvorteil dienen. Außerdem ist die Politik gefordert, die Pflegeversicherung besser auszufinanzieren. Das ist, davon ist ver.di überzeugt, nur durch eine Bürgerversicherung möglich, in die alle gleichermaßen einzahlen und profitieren. Für ver.di ist außerdem die Pflegevollversicherung – die das Pflegerisiko voll absichert – das Modell für die Zukunft.
Die angegebenen Werte entsprechen den Werten der AVR Caritas und zwar für die sogenannten West-Regionen. Für die Region Ost gibt es abweichende und darüberhinaus unterschiedliche Werte (weil die Region Ost sich noch einmal aufteilt in das sogenannte "Tarifgebiet West" und das "Tarifgebiet Ost"). Die Abweichungen erfolgen bekanntlich im Osten ausschließlich nach unten.
Im TVöD gibt es, bis auf die unterschiedliche Höhe der Wochenarbeitszeit keine tarifliche Diskriminierung mehr.
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