Samstag, 22. Juli 2017

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlichlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass die Praxis der evangelischen Stiftung Friedehorst in Bremen, über die Domradio kürzlich berichtet hat, nämlich befristet beschäftigte Minijobber wegen fehlender Konfessionszugehörigkeit zu entlassen, während man gleichzeitig "seit langem konfessionslose" Mitarbeitende weiterbeschäftige und darüber hinaus bei Oberärzten wegen Oberärztemangel auf die Konfessionszugehörigkeit verzichte, bei den kirchlichen Wohfahrtsverbänden insgesamt auf großes Interesse stieße.

Mit solchen Maßnahmen trügen die kirchlichen Wohlfahrtsverbände nicht nur zur Beschäftigungssicherung für den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg bei, sondern es werde auch die organisationstheologisch gebotene Differenzierung zwischen Prekarität und Solidität mit Leben gefüllt: schon aus Gründen des Ganzheitlichkeitgebotes, sei es zwingend, die Merkmale geringe Bezahlung, Befristung, Teilzeitbeschäftigung mit der sanktionierten Loyalitätsverletzung zu ergänzen, während in den oberen Vergütungsgruppen zur unbefristete Vollzeitbeschäftigung selbstverständlich auch der Verzicht auf marktfremde Loyalitätserwartungen hinzukommen müsse.


Vorletztes Gerücht

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