Das aktuelle Heft
der Neuen Caritas (13/2017 vom 17. Juli 2017) befasst sich in einer ganzen
Reihe von Beiträgen mit Themen, die auch in unsere Interessenssphären fallen.
Dr. Matthias Scholz (Malteser Deutschland/AcU) informiert über die tarifpoitischen
Ziele der Arbeitsgemeinschaft caritativer Unternehmen (AcU), die in der
vollständigen Fassung hier verfügbar sind:
17-05-15-Tarifpolitische-Ziele-der-AcU.pdf
Klar ist und nicht
neu, wo die ACU aktuell ihre Schwerpunkte sieht: in der Reform der
betrieblichen Altersversorgung und in der "Stärkung der Pflege als ein
attraktives Arbeitsfeld". In der betrieblichen Altersversorgung sollen,
nachdem "die Organ- und Aufsichtsstruktur der Kirchlichen
Zusatzversorgungskasse (KZVK) in den vergangenen Monaten erneuert wurde"
die Reformen fortgesetzt werden. An die Realitäten angepasst werden sollen
sowohl der aktuelle Finanzierungsbeitrag als auch das Leistungsrecht. (Zu
vermuten ist, dass sich Finanzierungsbeitrag und Leistungsrecht nicht in die
gleiche Richtung entwickeln sollen.) Angekündigt wird, die entsprechende
Diskussion mit künftigen Vergütungsrunden zu verknüpfen.
Als weitere
Schwerpunkte der ACU werden benannt:
- Tarifliche Regelungen zur
Bekämpfung des Fachkräftemangels
- Transparenz der AVR
"insbesondere auch für Mitarbeitende und Führungskräfte
wiederherstellen"
- Entgeltordnung insbesondere
bei der Anlage 2 endgültig fertigstellen
- Lösungen für
Branchenbesonderheiten finden
- Gesetzliche
Abweichungsmöglichkeiten beim Arbeitsrecht (z.B. im AÜG) nutzen
Die Abneigung gegen
den TVöD als tarifliches Vorbild wird in die Formulierung gekleidet, es gelte
"ein für die Caritas passendes Gleichgewicht zu finden. Im Kopieren
anderer Tarifsysteme liegt das nicht!"
Nichts neues also.
Es ist nicht zu erwarten, dass sich die ACU von der strategischen Ausrichtung
verabschiedet, das Niveau der höheren Vergütungsgruppen attraktiv (= nach oben)
und das der unteren Vergütungsgruppen marktgerecht (= nach unten) auszurichten.
Prof. Dr. Franziskus
Knoll OP, befaßt sich in einem Beitrag "Pflege braucht Spiritualität"
mit dem Stellenwert von "Spiritualität" in der Pflege. Der
interessierte Leser, der sich in die Darstellung der Bedeutung von
Spiritualität für die beruflich ausgeübte Pflege vertieft, wird dann vielleicht
doch über eine Formulierung erschrecken, die seinen Alltag (der als belastend,
von Zeitmangel geprägt, krank machend gilt) in ein anderes Licht rückt:
gegenüber einem möglichen Einwand, "für eine spirituelle Begleitung
kranker Menschen fehlt den Pflegekräften schlichtweg die Zeit", stellt
Prof. Knoll fest:
"Im Blick auf den Faktor Zeit bleibt zu bedenken, dass die Berufsgruppe
der Pflegenden am häufigsten in Kontakt mit den zu Pflegenden ist. Die Frage
ist also nicht das 'Ob', sondern das 'Wie', das heißt die Qualität des
Kontaktes. Sind Pflegende 'nur' verfügbar oder tatsächlich präsent? Und ist der
beklagte Zeitmangel nicht eigentlich Ausdruck innerer Überlastung, der man sich
argumentativ zu entziehen sucht?"
So kann man das auch sehen? Bloße Verfügbarkeit statt echter Präsenz? Ausreden, wo der Pflegende beim spirituellen Selbstmanagement versagt?
In der Beilage
CBP-Info 3/2017 findet sich eine kritische Darstellung der "aktuellen
Debatte zur MAVO-Novellierung" aus Dienstgebersicht. Verfasser ist der
stellvertretende CBP-Vorsitzende und Direktor der Stiftung Haus Lindenhof,
Jürgen Kunze.
Kunze beklagt sich zunächst, dass die caritativen Arbeitgeber von den Bischöfen bei der aktuellen bzw. den vergangenen Novellierungen zu wenig gehört worden seien; denn von den Mitarbeitern drohen Gefahren:
"Beharrlich streben die
Mitarbeiter(innen) nach mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten. Massiv unterstützt
durch Gewerkschaftskreise, die dafür durchaus eigennützige Motive haben."
Tja.
Die durchwachsen
unübersichtliche Darstellung von "Drittem Weg",
"Dienstgemeinschaft" und BRD-spezifischem
"Selbstbestimmungrecht" mündet schließlich in die Empörung darüber,
"vielen Mitarbeitervertreter(inne)n reichen die bestehenden Regelungen
nicht aus. Gefühlt schon gar nicht: Man ist überzeugt, benachteiligt zu sein,
und Verdi festigt diesen Eindruck."
Je nun.
Der Artikel mündet
schließlich in einen energischen
Protest:
"Dienstgeber in der Caritas können sich - obwohl sie hohes
Verständnis für Mitwirkung haben und haben müssen - nicht darauf einlassen, im Rahmen eines noch unverstandenen Dritten Wegs mit
ihren Mitarbeiter(inne)n und mit Mitteln, die noch über die Vorgaben des
Betriebsverfassungsgesetz hinausgehen, über die Zukunft und Strategien ihres
Unternehmens zu verhandeln."
Man muss das wohl
als Drohung betrachten, dass die Caritas-Dienstgeber für den Fall, dass die
Bischöfe so weiter machen, dazu übergehen könnten, das
Betriebsverfassungsgesetz, über das die MAVO offensichtlich weit hinausgeht, anzuwenden,
auf dass die Mitarbeiter in ihren Rechten wieder auf ein Normalmaß
zurückgeführt werden?
Eine erfreulich
sachliche wie kritische Lektüre ist im selben Heft die Dokumentation einer
Bewertung des 5. Armuts- und Reichtumsberichts durch den Deutschen
Caritasverband (eine große DCV-Stellungnahme gab es bereits im Dezember 2017 -
Stellungnahme zum 5. NArB )
Bekanntlich gibt es
zum 5. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung zahlreiche kontroverse
Positionierungen aus Wissenschaft, Politik und Wohlfahrtsverbänden. Die aktuelle Dokumentation
ist sehr lesenswert und benennt zahlreiche Forderungen, denen man im aktuellen
Bundestagswahlkampf stärkere Präsenz wünschen würde.
Etwa zum Thema "Tragfähigkeit öffentlicher Finanzen,
Leistungsgerechtigkeit und Transparenz im Steuersystem"
Umverteilung im Steuersystem gerechter gestalten
Auch der Deutsche Caritasverband sieht eine zentrale
Herausforderung darin, Ungleichheit bei der Einkommens- und Vermögensverteilung
zu begegnen. Soziale Ungleichheit hat seit den 1980er-Jahren bis Mitte der
2000er-Jahre deutlich zugenommen, seither stagniert der Trend. Eine wachsende
soziale Ungleichheit gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die
Solidarität in der Gesellschaft, so dass hier dringend Handlungsbedarf besteht.
Steuerliche Maßnahmen sind deshalb angemessen und erweitern den staatlichen
Handlungsspielraum für eine präventive Sozialpolitik. Die Caritas schlägt die
Abschaffung der Abgeltungsteuer und eine wirksame Besteuerung von Erbschaften
vor. Zudem müssen durch internationale Zusammenarbeit die Möglichkeiten zur
Steuerhinterziehung einschließlich der Steuerhinterziehung international
tätiger Unternehmen eingeschränkt werden. Eine (moderate) Anhebung der
Einkommensteuersätze für hohe Einkommen in Verbindung mit einer höheren
Einkommensgrenze beim Erreichen des Spitzensteuersatzes könnte auch die untere
Mitte entlasten…
Das liest sich dann
doch anders als der durchgeknallte Medienwahnsinn vom
"Steuerzahlergedenktag 2017" der in der vergangenen Woche durch den
Boulevard gezogen ist und zu dem Stefan Sell das Nötige gesagt hat:
Aufgeblasener Steuerzahlergedenktag
ein "Caritatives Unternehmen" ist ein Widerspruch in sich, denn ein Unternehmen muss um Gewinnerzielung bemüht sein - und kein Unternehmer kann damit caritativ tätig werden
AntwortenLöschen§ 240 StGB:
AntwortenLöschenNötigung
1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. (Anm.: verwerflich wäre z.B. eine Beeinträchtigung der Religionsfreiheit, die auch die passive Religionsfreiheit einschließt)
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter1.
...
2. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.