Tariftreueregelung im Bistum Trier
Die Einhaltung von Tarifverträgen ist ein zentraler Bestandteil zur Eindämmung von Tarifflucht, Lohndumping und Leiharbeit. Damit bei der Vergabe von Aufträgen die Einhaltung guter Arbeitsbedingungen beim Auftragnehmer berücksichtigt wird, erlässt das Bistum Trier deshalb eine Tariftreueregelung.Die Regelung gilt für alle Aufträge, die das Bistum oder die Kirchengemeinden vergeben mit einem Volumen von mindestens 20.000 €. Voraussetzung für die Vergabe eines entsprechenden Auftrags ist die Vorlage einer Eigenerklärung des Auftragnehmers.Mit dieser Erklärung hat der Auftragnehmer zu garantieren, dass er bei der Ausführung der Leistung
- mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts einhält, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20.04.2009 (BGBl. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt, bzw. andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte einhält,
- seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende und Teilnehmer öffentlich geförderter arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen ) mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 € zahlt,
- seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zahlt,
- von ihm beauftragte Nachunternehmer oder einem vom Nachunternehmer beauftragten Verleiher verlangt, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die er selbst einzuhalten versprochen hat.
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