Seit der Gründung des europäischen Parlaments (1952) wurden dessen Kompetenzen immer wieder erweitert. Das europäische Parlament ist inzwischen "die Wählervertretung" im europäischen Haus.
Zu den Kompetenzen gehören z.B.:
- Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren gemeinsam mit dem Europäischen Rat (Ministerrat)
- Entscheidung über den EU-Haushalt gemeinsam mit dem Europäischen Rat
- Parlamentarische Kontrolle über die Europäische Kommission und den Rat der EU
- wichtige Funktionen bei der Berufung der Kommission
Trotz steigender Kompetenzen geht die Wahlbeteiligung seit 1967 (Deutschland 65,7 %) kontinuierlich zurück (zuletzt 43,3%). Wer von seinem Wahlrecht nicht Gebrauch macht, der überlässt das Parlament den Randgruppen des politischen Spektrums.
Prüfen Sie doch die Kandidaten ab *), wie sie z.B. zum "Abbau immaterieller Handelshemmnisse" (TTIP) stehen. Unter "immaterielle Handelshemmnisse" werden z.B. Arbeitnehmerschutzrechte und Sozialgesetzgebung subsummiert.
Das Europäische Parlament ist im Internet zu beobachten:
www.europarl.europa.eu/portal/de
*) Links:
Meldung der Süddeutschen Zeitung für Bayern: "Kirchliche Hilfswerke enttäuscht von der CSU ..."
Interview mit Kardinal Reinhard Marx zur Europawahl am 25. Mai: "Die EU ist für kein Land eine Bedrohung"
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Ihr könnt Eure Kommentare vollständig anonym abgeben. Wählt dazu bei "Kommentar schreiben als..." die Option "anonym". Wenn Ihr unter einem Pseudonym schreiben wollt, wählt die Option "Name/URL". Die Eingabe einer URL (Internet-Adresse) ist dabei nicht nötig.
Wir freuen uns, wenn Ihr statt "Anonym" die Möglichkeit des Kommentierens unter Pseudonym wählt. Das Kommentieren und Diskutieren unter Pseudonym erleichtert das Austauschen der Argumente unter den einzelnen Benutzern.