Vorausgeschickt werden muss noch der Hinweis, dass die formale Logik der Beschlussfassung in der AK Caritas für wirksam werdende Tariferhöhungen deutlich komplizierter ist als im weltlichen Bereich. Einzelheiten siehe Fußnote *)
Den materiellen Wert der angebotenenTariferhöhungen im Vergleich zum TVöD, insbesondere im Hinblick auf die soziale Komponente haben wir am vergangenen Freitag schon dargestellt:
- für alle Beschäftigten liegen der materielle Wert der Erhöhungen niedriger als im öD
- bei den mittleren und besonders den unteren Lohngruppen verschärft sich die Benachteiligung noch.
Der "Lösungsvorschlag" der Dienstgeberseite (vgl. Dienstgeberbrief) erklärt die Verengung der Bandbreiten ("unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten" - RK Ost und Nord) generös als "verhandelbar".
Nachdem die Bandbreiten nach oben hin ohnehin völlig bedeutungslos sind, kann es hier nur um die Bandbreiten nach unten gehen. Hier strebt die Mitarbeiterseite vermutlich Begrenzungen an, um regionale tarifliche Ausfransungen zu erschweren oder zu verhindern. Bei zweimal 20 % (nach oben und unten) kann die Dienstgeberseite hier ihre Verhandlungsbereitschaft locker bekunden.
Die Dienstgeberseite möchte die Geltungsdauer der "mittleren Werte" bis 30.6.2016 festlegen.
Auch hier wird deutlich, dass die Dienstgeberseite in der aktuellen Tarifrunde den Ausstieg aus der Orientierung am TVöD anstrebt, hier in Form der zeitlichen Orientierung an der Geltungsdauer der Tarife.Für den Bereich der ambulanten und stationären Altenhilfe werden "Sonderreglungen" angestrebt.
Offensichtlich gibt es einen DG-Antrag in einem AK-Vermittlungsverfahren, in dem die Dienstgeberseite das Streichen der Regelvergütungsstufen für die unteren Lohngruppen in den Anlage 32 und in der Anlage 3 anstrebt. Das konziliante Angebot der Dienstgeberseite besagt, dass das Streichen der Regelvergütungsstufen auf die Altenhilfe begrenzt werden soll. Dh. im Klartext, die Dienstgeberseite hält die unteren Lohngruppen in der Altenhilfe bei der Caritas für zu gut bezahlt. (Das muss man nicht weiter kommentieren.)Auch die Einführung einer neuen Anlage 5d wird auf die stationäre und ambulante Altenhilfe begrenzt.
Mit der neuen Anlage 5d soll offensichtlich der Umfang der Arbeitszeit per Dienstvereinbarung betrieblich durch Dienstgeber und MAV geregelt werden können, alternativ durch ein "vereinfachtes Verfahren nach § 11 der AK-Ordnung". Das heißt im Klartext: betrieblich oder durch vereinfachtes § 11-Verfahren soll eine Reduzierung der durchschnittlichen Stundenlöhne erreicht werden.
Mit einer Erhöhung der Arbeitszeit von 39 auf 41 Stunden lassen sich so z.B. die Lohnkosten problemlos um über 5 % reduzieren. Die Bandbreiten für Arbeitszeitabweichungen belaufen sich übrigens auf 10 %, das sind 7,8 Stunden!
Die Bandbreiten für die mittleren Werte müssen in der Altenhilfe bei 20 % ("wie AK-Ordnung") bleiben.
Die Tabellenwerte sollen in der Altenhilfe um 3,0 % ab 1. Oktober 2014 und um weitere 2,4 % ab 1. Juli 2015 steigen.
Man muss hier berücksichtigen, dass das generös klingende Angebot verbunden ist mit
- dem Streichen der Regelvergütungsstufen bei den unteren Lohngruppen
- der Ermöglichung betrieblicher Absenkungskonstruktionen durch die Erhöhung der Arbeitszeit
- sowie die in der Bandbreitenforderung erkennbaren Erwartung der regionalen Differenzierung (= Abweichung nach unten)
"Sonstige Regelungen (wie z.B. Anlagen 22, 23 etc.) sind mit Blick auf die Vergütung entsprechend anzupassen bzw. einzuführen (Anlage 24 - Antrag zu 'besonderen Tätigkeiten in den Hilfebereichen der Caritas')"
Klartext: Liberalisierung (=Absenkung) der Vergütung für sogenannte einfache Tätigkeiten.Eckpunkt "30 Tage Urlaub"
Das ist im öD bereits 2014 Wirklichkeit. Bei der Caritas wird es versprochen für den Fall, dass der AZV-Tag hergegeben wird. Jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die jetzt schon 30 Urlaubstage und den AZV-Tag haben, haben hier sogar etwas zu verlieren!Fazit: Was die Dienstgeberseite offensichtlich plant, ist ein Abschied von der Orientierung an den Tarifen des Öffentlichen Dienstes und ein Abschied von der Fläche, wobei man natürlich sehen muss, dass das häufig stolz als Fläche vorgezeigte Caritas-Tarif-Patchwork inzwischen schon deutliche Löcher aufweist und in der Region Ost (= Hamburg, Ost- und West-Berlin, Erfurt, Görlitz...) die Fläche nicht mal mehr ein Witz ist.
*)
Bei Tariferhöhungen muss zunächst die Bundeskommission der AK zu einem Ergebnis kommen: sie legt die sogenannten "mittleren Werte" fest, die Grundlage für die konkreten Entscheidungen in den Regionalkommissionen sind. Die "mittleren Werte" der Bundeskommission haben sich in der Vergangenheit regelmäßig an den entsprechenden Tarifverträgen (insbesondere den Tabellen) des öffentlichen Dienstes orientiert. Diese bilden dann im Regelwerk der AK die mittleren Werte, von denen die Regionalkommissionen dann 20 % nach oben sowie 20 % nach unten abweichen dürfen, aber nicht müssen. Ohne "mittlere Werte" er Bundeskommission sind normalerweise keine Tarifbeschlüsse in den Regionen möglich. In den letzten Jahren wurden die Beschlüsse der Bundeskommission regelmäßig relativ zeitnah nach den Tarifabschlüssen im öffentlichen Dienst gefaßt. Die Konkretisierung dieser Beschlüsse in den Regionalkommission hat sich dann regelmäßig kurz (z.B. NRW, Bayern), länger (z.B. Bawü, Mitte, Nord) oder endlos (z.B. Ost) hingezogen.
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