Infoblog für Verdi-Betriebsgruppen in Caritas-Einrichtungen & Interessierte. In Bayern und anderswo.
Samstag, 20. Oktober 2012
Fachgespräch der Grünen zum kirchlichen Arbeitsrecht am 2. November 2012 in Berlin
Nähere Informationen mit Hinweis auf die Möglichkeit, sich anzumelden:
Kirchliches Arbeitsrecht im 21. Jahrhundert
Die Position von Gewerkschaftsgrün zum kirchlichen Arbeitsrecht findet sich hier:
Kirchliches Arbeitsrecht reformieren - Tarifverträge einführen
4 Kommentare:
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Das kirchliche Selbstordnungs- und -verwatltungsrecht kommt historisch aus der Zeit, da die Pastoren zugleich Staatsbeamte waren und die Gemeinden bzw. der Staat das kirchliche Vermögen verwaltete.
AntwortenLöschenEs ist verfassungsrechtlich begrenzt auf den Rahmen des "für alle geltenden Gesetzes" (steht so übrigends auch im Reichskonkordat.
Das heißt nichts anderes, als dass (nur) der Staat die Grenzen des kirchlichen Selbstverwaltungsrechts festlegt. Und das kann durch einfachgesetzliche Regelungen geschehen.
Diese Befugnis zur Grenzziehung sollte auch den Politikern bewusst gemacht werden.
Was die Grünen im Übrigen so alles wollen (Kiel/November 2011):
AntwortenLöschenZur Stärkung der Demokratie in der Wirtschaft wollen wir die Mitbestimmung der ArbeitnehmerInnen
ausweiten durch
eine paritätische Mitbestimmung ab 1 000, eine drittelparitätische bei 200 bis 1 000 Beschäftigten,
Betriebs- und Personalräte im Entleihbetrieb sollen gestärkt werden, indem die Leiharbeitskräfte
bei der Berechnung der Größe des Entleih-Betriebs- bzw. Personalrats mitberücksichtigt
werden und Betriebs- sowie Personalräte ein Vetorecht bei der Eingruppierung
der Leiharbeitskräfte in Entgeltgruppen des Leiharbeits-Tarifvertrags erhalten;
ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz, das seinen Namen verdient, anstelle
einer systematischen Kontrolle der Beschäftigten.
ein aktives Wahlrecht bei Betriebsratswahlen im Entleihbetrieb für Zeitarbeitskräfte,
eine Stärkung der ArbeitnehmerInnenrechte bei Übernahmen und Umstrukturierungen,
eine Erweiterung der im Betriebsrat zustimmungspflichtigen Entscheidungen,
einen Ausbau der Mitbestimmung bei der Europäisierung des Unternehmensrechtes,
keine Umgehungsmöglichkeiten bei der Mitbestimmung durch eine freie Wahl der
Rechtsform;
gleiche Mitbestimmungsrechte unabhängig vom jeweiligen Sektor, also auch im öffentlichen
Sektor und in Tendenzbetrieben ;
dass das Streikrecht die Mitbestimmungsrechte, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
und das kollektive Arbeitsrecht uneingeschränkt auch bei kirchlichen Dienstgebern
gelten soll. Unser Ziel ist es, den kirchlichen Sonderweg grundsätzlich auf den engeren
Bereich der Verkündung beschränken.
eine breitere Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Produktivkapital
durch angemessene Löhne sowie flächendeckende Mindestlöhne;
dazu passt die Vita von MdB Katrin Göring-Eckardt,
AntwortenLöschenseit 1998: Bundestagsabgeordnete (Bündnis 90 / Die Grünen)
seit 2005: Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages
seit 2007: Beisitzerin im Landesvorstand von Bündnis 90/Die Grünen in Thüringen
seit 2007: Präsidentin des 33. Deutschen Evangelischen Kirchentags 2011 in Dresden
seit 2009: Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)
und damit mitverantwortlich für das kirchenrechliche Streikverbot, das auf der Synode der evangelischen Kirche in Magdeburg beschlossen wurde ....
Naja.
AntwortenLöschenBsirske ist meine Wissens auch Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen.
o.