Samstag, 20. Oktober 2012

Fachgespräch der Grünen zum kirchlichen Arbeitsrecht am 2. November 2012 in Berlin


Nähere Informationen mit Hinweis auf die Möglichkeit, sich anzumelden:
Kirchliches Arbeitsrecht im 21. Jahrhundert


Die Position von Gewerkschaftsgrün zum kirchlichen Arbeitsrecht findet sich hier:
Kirchliches Arbeitsrecht reformieren - Tarifverträge einführen



4 Kommentare:

  1. Das kirchliche Selbstordnungs- und -verwatltungsrecht kommt historisch aus der Zeit, da die Pastoren zugleich Staatsbeamte waren und die Gemeinden bzw. der Staat das kirchliche Vermögen verwaltete.
    Es ist verfassungsrechtlich begrenzt auf den Rahmen des "für alle geltenden Gesetzes" (steht so übrigends auch im Reichskonkordat.
    Das heißt nichts anderes, als dass (nur) der Staat die Grenzen des kirchlichen Selbstverwaltungsrechts festlegt. Und das kann durch einfachgesetzliche Regelungen geschehen.
    Diese Befugnis zur Grenzziehung sollte auch den Politikern bewusst gemacht werden.

    AntwortenLöschen
  2. Was die Grünen im Übrigen so alles wollen (Kiel/November 2011):

    Zur Stärkung der Demokratie in der Wirtschaft wollen wir die Mitbestimmung der ArbeitnehmerInnen
    ausweiten durch
     eine paritätische Mitbestimmung ab 1 000, eine drittelparitätische bei 200 bis 1 000 Beschäftigten,
     Betriebs- und Personalräte im Entleihbetrieb sollen gestärkt werden, indem die Leiharbeitskräfte
    bei der Berechnung der Größe des Entleih-Betriebs- bzw. Personalrats mitberücksichtigt
    werden und Betriebs- sowie Personalräte ein Vetorecht bei der Eingruppierung
    der Leiharbeitskräfte in Entgeltgruppen des Leiharbeits-Tarifvertrags erhalten;
     ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz, das seinen Namen verdient, anstelle
    einer systematischen Kontrolle der Beschäftigten.
     ein aktives Wahlrecht bei Betriebsratswahlen im Entleihbetrieb für Zeitarbeitskräfte,
     eine Stärkung der ArbeitnehmerInnenrechte bei Übernahmen und Umstrukturierungen,
     eine Erweiterung der im Betriebsrat zustimmungspflichtigen Entscheidungen,
     einen Ausbau der Mitbestimmung bei der Europäisierung des Unternehmensrechtes,
     keine Umgehungsmöglichkeiten bei der Mitbestimmung durch eine freie Wahl der
    Rechtsform;
     gleiche Mitbestimmungsrechte unabhängig vom jeweiligen Sektor, also auch im öffentlichen
    Sektor und in Tendenzbetrieben ;
     dass das Streikrecht die Mitbestimmungsrechte, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
    und das kollektive Arbeitsrecht uneingeschränkt auch bei kirchlichen Dienstgebern
    gelten soll. Unser Ziel ist es, den kirchlichen Sonderweg grundsätzlich auf den engeren
    Bereich der Verkündung beschränken.
     eine breitere Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Produktivkapital
    durch angemessene Löhne sowie flächendeckende Mindestlöhne;

    AntwortenLöschen
  3. dazu passt die Vita von MdB Katrin Göring-Eckardt,
    seit 1998: Bundestagsabgeordnete (Bündnis 90 / Die Grünen)

    seit 2005: Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages

    seit 2007: Beisitzerin im Landesvorstand von Bündnis 90/Die Grünen in Thüringen

    seit 2007: Präsidentin des 33. Deutschen Evangelischen Kirchentags 2011 in Dresden

    seit 2009: Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)

    und damit mitverantwortlich für das kirchenrechliche Streikverbot, das auf der Synode der evangelischen Kirche in Magdeburg beschlossen wurde ....

    AntwortenLöschen
  4. Naja.
    Bsirske ist meine Wissens auch Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen.

    o.

    AntwortenLöschen




Ihr könnt Eure Kommentare vollständig anonym abgeben. Wählt dazu bei "Kommentar schreiben als..." die Option "anonym". Wenn Ihr unter einem Pseudonym schreiben wollt, wählt die Option "Name/URL". Die Eingabe einer URL (Internet-Adresse) ist dabei nicht nötig.

Wir freuen uns, wenn Ihr statt "Anonym" die Möglichkeit des Kommentierens unter Pseudonym wählt. Das Kommentieren und Diskutieren unter Pseudonym erleichtert das Austauschen der Argumente unter den einzelnen Benutzern.