Mittwoch, 3. Oktober 2012

Darf die Kirche zur Wahrung ihrer Rechte die Grundrechte verdrängen?

Das Referat von Prof. Dr. Hartmut Kreß, Evang.-Theol. Fakultät, Abt. Sozialethik der Universität Bonn, vom 17.11.2011 auf der 9. Fachtagung der Diakonischen ArbeitnehmerInnen-Initiative e.V. „Kirchliches Arbeitsrecht in der Krise“ ist inzwischen im Internet nachlesbar - "klick"

3 Kommentare:

  1. eine lange Begründung für den einfachen Satz der Verfassung, die Kirche dürfe nur "im Rahmen der für alle geltenden Gesetze" selbst ordnen und verwalten

    AntwortenLöschen
  2. Wenns so einfach wäre. Hält das Thema nicht Heerscharen von Juristen und Theologen in Lohn und Brot?

    AntwortenLöschen
  3. das Thema hat erst mals nur Rechtfertigungsjuristen für kirchliche Höhenflüge interessiert - und die haben mit der "Macht des ersten Worts" die so genannte "herrschende Meinung" vorgegeben. Das kann dann noch so großer Unfug sein - wer zuerst schreibt bestimmt den Inhalt der Diskusion.

    AntwortenLöschen




Ihr könnt Eure Kommentare vollständig anonym abgeben. Wählt dazu bei "Kommentar schreiben als..." die Option "anonym". Wenn Ihr unter einem Pseudonym schreiben wollt, wählt die Option "Name/URL". Die Eingabe einer URL (Internet-Adresse) ist dabei nicht nötig.

Wir freuen uns, wenn Ihr statt "Anonym" die Möglichkeit des Kommentierens unter Pseudonym wählt. Das Kommentieren und Diskutieren unter Pseudonym erleichtert das Austauschen der Argumente unter den einzelnen Benutzern.