Mittwoch, 22. November 2023

EuGH entscheidet wohl nicht mehr im Hebammen-Fall

Im Fall der Kündigung einer aus der Kirche ausgetretenen Hebamme durch ein katholisches Krankenhaus wird es wohl keine grundsätzliche gerichtliche Klärung geben. Das beklagte Krankenhaus habe eine Anerkenntniserklärung abgegeben, teilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) auf Anfrage von katholisch.de mit. "Es ist daher davon auszugehen, dass das Verfahren beim Bundesarbeitsgericht zeitnah durch ein Anerkenntnisurteil beendet werden wird", so der Gerichtssprecher am Mittwoch.
dem zitierten Bericht von katholisch.de ist zu entnehmen, dass der beklagte Arbeitgeber einen Rückzieher gemacht hat.
Man kann das schade finden - denn die (zu erwartende - wir berichteten) Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im "Fall Hebamme" hätte das Potential gehabt, das kirchliche Arbeitsrecht gründlich zu verändern. Der "kirchliche Arbeitgeber" hätte damit "gerade noch die Kurve gekriegt", denn der Schlussantrag des Generalanwalts in dieser Sache ist und war noch für den 11. Januar 2024 angekündigt.

Matthias Altmann, Redakteur bei katholisch.de, bringt es in einem Kommentar auf den Punkt:
Die Kirche wird sich in vielen Ländern zunehmend schwertun, ihre Botschaft von der Menschenfreundlichkeit Gottes in die Gesellschaft zu transportieren, wenn sie ihre Strukturen nicht einer kritischen Überprüfung unterzieht.
wie wäre es, wenn die Kirche dazu schon einmal mit ihren eigenen Vorgaben "ernst" macht" - und (entsprechend den Vorgaben des universellen Kirchenrechts und der katholischen Sozialenzylkiken) das Gewerkschaftsprinzip und den Abschluss von Tarifverträgen akzeptiert?

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