Donnerstag, 16. November 2023

21. Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht in Kassel (Teil 2) "Hektische Ausweichmanöver"

Die
Vielzahl neuer Kirchenregeln zeigt, dass die Kirchenspitze in Sachen Arbeitsrecht unter Druck steht. Doch grundlegende Änderungen will sie nicht.
berichtet ver.di vom zweiten Teil der Fachtagung und führt aus:
... »Ich kenne kein anderes Gesetz, das mit einer solchen Hektik und Häufigkeit geändert wird, wie das Mitarbeitervertretungsgesetz der Evangelischen Kirche«, sagte der Bremer Rechtsanwalt Bernhard Baumann-Czichon vor den rund 250 Teilnehmenden der von der Zeitschrift Arbeitsrecht und Kirche gemeinsam mit ver.di, der Bundeskonferenz der Arbeitsgemeinschaften und Gesamtausschüsse der Mitarbeitervertretungen in der Diakonie (buko agmav + ga) sowie der Diakonischen ArbeitnehmerInnen Initiative (dia e.V.) organisierten Tagung. Kirchliche Sonderregeln seien dort gerechtfertigt, wo dies die Religionsausübung erfordere, betonte Baumann-Czichon. »Damit ist aber zugleich auch die Grenze der Abweichung von staatlichem Recht definiert.«

Dass diese Grenze permanent überschritten wird, machte der Mitinitiator der traditionsreichen Kasseler Fachtagung am Beispiel des Mitarbeitervertretungsgesetzes der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD) deutlich. »Ich finde hier keine einzige Stelle mit einer religiösen Begründung für Abweichungen vom staatlichen Recht.«
was in Kassel für die evangelische Kirche und Diakonie herausgearbeitet wurde, kann man für die Grundordnung der katholischen Kirche auch feststellen.
Allerdings mit einer wichtigen Änderung:
eine religiöse Begründung für Abweichungen vom staatlichen Recht gibt es bei der katholischen Kirche nicht. Denn das universelle Kirchenrecht schreibt in c. 1286 CIC die uneingeschränkte Anwendung des staatlichen Arbeits- und Sozialrechts vor. Und weil des universelle Kirchenrecht auf theologischer Grundlage aufbaut, kann es auch keine theologische Grundlage für abweichende Regelungen geben.
Das gilt auch für das Streikrecht, das sogar im Katechismus für alle Arbeitnehmer bekräftigt wird - ohne Ausnahme.

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