Donnerstag, 12. Oktober 2023

TV-L: Forderungen beschlossen

Der TV-L ist für einige kirchliche Einrichtungen - z.B. für die Evangelische Kirche in Bayern (DiVO) oder bei der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen, der Evangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig, der Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers, der Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg und den ihrer Aufsicht unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts (Dienstvertragsordnung – DienstVO) - der "Referenztarifvertrag", ähnlich wie der TVöD (kommunal) für die AVR-Caritas. Wir können daher auch auf die Forderungen hinweisen, die seitens der Tarifkommission für die anstehende Tarifrunde beschlossen wurden:
Die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst (BTK ö.D.) hat gerade die Forderung für die Tarifrunde der Länder 2023 beschlossen. Das betrifft die Löhne von 1,2 Millionen Tarifbeschäftigten und 1,3 Millionen Beamt*innen.

Unsere Forderung:
👉 10,5 % mehr Lohn, mindestens aber 500 Euro
👉 200 Euro mehr für für Studierende, Auszubildende und Praktikant:innen sowie unbefristete Übernahme von Azubis nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung
👉 Laufzeit 12 Monate
Wir haben darüber hinaus weitere berechtigte Erwartungen an die Arbeitgeber:
👉 über eine Zulage in Höhe von 300 Euro für die Beschäftigten in den Stadtstaaten. Denn neben Landesaufgaben stemmen sie zusätzlich auch noch kommunale Aufgaben – und das bei hohen Lebenshaltungslkosten.
👉 die Übernahme der Verbesserungen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst aus dem Tarifabschluss mit den Kommunen 2022: u.a. eine bessere Eingruppierung, Regelungen für zusätzliche freie Zeit und eine monatliche Zulage.
👉 die Aufnahme von Verhandlungen über einen TVStud für studentische Beschäftigte (mit u.a. einem Stundenlohn von mindestens 16,50 Euro)
👉 für eine bessere Eingruppierung der Beschäftigten im Straßenbetriebsdienst und die Umsetzung der Verhandlungszusage der Arbeitgeber aus 2019
Grundlage der Forderung ist das Ergebnis der Beschäftigtenbefragung, an der sich über 65.000 Menschen beteiligt haben. Mehr Details 👉 https://pulse.ly/asg5qo34oq Die Erwartungen der Beschäftigten sind hoch: In vielen öffentlichen Einrichtungen ist die Belastungsgrenze längst überschritten. Und schon jetzt sind die Gehälter der Landesbeschäftigten um 10,5 Prozent niedriger als die ihrer Kolleg*innen bei Bund und Kommunen.
Um die Infrastruktur zu stärken und dem akuten Personalmangel sowie der Überlastung der Beschäftigten entgegenzuwirken, braucht es vor allem eins: wettbewerbsfähige Einkommen im öffentlichen Dienst!
„Die Inflationsentwicklung, Lebensmittel-, Energie- und Benzinpreise reißen tiefe Löcher in die Haushaltskassen der Beschäftigten. Viele von ihnen wissen nicht, wie sie sich und ihre Familien über Wasser halten sollen, einige können ihre Mieten oder Heizkosten nicht mehr zahlen“, stellt unser Vorsitzender Frank Werneke klar.
➡️ Deshalb steht für uns die Sicherung der Einkommen durch einen Inflationsausgleich, insbesondere für die Beschäftigten mit mittleren und eher niedrigen Einkommen, im Zentrum der Tarifrunde.
Aber es muss auch alles dafür getan werden, den öffentlichen Dienst in Anbetracht massiver Arbeitsbelastungen und eklatantem Fachkräftemangel wieder attraktiver zu machen. Der öffentliche Dienst kann nur mit guten Löhnen und guten Arbeitsbedingungen im zunehmenden Wettbewerb um Arbeitskräfte punkten und ihn damit attraktiver machen, um Beschäftigte zu halten und neue Arbeitskräfte zu gewinnen.
Alle Infos findet ihr hier: https://kurzelinks.de/glof

ver.di führt die Tarifverhandlugen gemeinsam mit den DGB-Gewerkschaften GdP, GEW und IGBAU sowie in einer Verhandlungsgemeinschaft mit dem dbb beamtenbund und Tarifunion. Die Verhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) beginnen am 26. Oktober 2023 in Berlin.
In den Verhandlungen geht es zwar "nur" um die Lohnerhöhungen aller rund 1,2 Millionen Tarifbeschäftigten (früher: Arbeiter und Angestellte) im öffentlichen Dienst der Länder, die unter diesen Tarifvertrag fallen, wie z.B. Beschäftige des Freistaats Bayern. Diese Tarifrunde hat jedoch auch Auswirkung auf die bayerischen Landes- und Kommunalbeamt_innen, da dieser Abschluss z.B. die Grundlage der Verhandlungen mit der (neuen) bayerischen Staatsregierung darstellt, um möglichst inhaltsgleiche Besoldungsanpassungen für die Beamt_innen beim Freistaat Bayern (etwa Verwaltung, Polizei, Gerichte) und eben den Kommunen (wie Gemeinden, Städte, Landkreise) durchzusetzen.
Auf die Referenzwirkung für kirchliche Regelungen haben wir schon hingewiesen. Auf die Notwendigkeit, auch aus den betroffenen kirchlichen Einrichtungen solidarisch diese Tarifverhandlungen zu stärken und zu unterstützen, sollten wir nicht eigens hinweisen müssen. Alternativ steht natürlich auch der Abschluss eigener Tarifverträge im Raum. Denn die - mehr oder weniger teilweise - Übernahme von tarifvertraglichen Regelungen über den "Dritten Weg" ist jederzeit abänderbar, sowohl individuell (§ 305 b BGB) wie auch generell. Das bietet keine Sicherheit. Daher können die Regelungen des "Dritten Weges" auch nicht mit berücksichtigt werden, wenn es um die Erklärung zur "Allgemeinverbindlichkeit" nach Tarifvertragsgesetz (TVG) geht.

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