Resolution
Resolution der Delegiertenversammlung zum kirchlichen Arbeitsrecht insbesondere an die Koalitionsparteien SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP
Kirchliches Arbeitsrecht – wir Beschäftigten haben es nie gewollt – Abschaffen jetzt!
Arbeitgeber bei Kirchen und deren Wohlfahrtsverbänden haben eine Vielzahl gesetzlicher Privilegien im Arbeitsrecht. Sie nutzen sie, um sich Wettbewerbsvorteile auf Kosten der Rechte sowie der Lohn- und Arbeitsbedingungen von uns abhängig Beschäftigten zu verschaffen. Doch kirchliches Arbeitsrecht ist weder erforderlich noch ein Muss!
Wir gehören zu insgesamt rund 1,8 Mio. Arbeitnehmer*innen, denen durch kirchliche Sonderregelungen grundlegende Rechte verschlechtert oder ganz verwehrt werden. Wir haben u.a. weniger wirksame Mitbestimmungsrechte, kein Recht auf Mitbestimmung in unternehmerischen Entscheidungen, unterliegen besonderen Loyalitätspflichten und von Seiten der Kirchen wird vielerorts versucht, uns unser Streikrecht zu verbieten. Damit muss Schluss sein! Das Arbeitsrecht ist vor allem Schutzrecht für uns Arbeitnehmer*innen. Warum dürfen die Kirchen diese Schutzrechte zu unseren Lasten verschlechtern? Wir fordern ausnahmslos die gleichen Rechte, wie unsere Kolleg*innen in nichtkirchlichen Betrieben.
Wir, die Mitarbeitervertreter*innen der Evangelischen Kirche und Diakonie in Baden repräsentieren rund 40.000 Arbeitnehmer*innen in unseren Einrichtungen. Wir fordern SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP auf, dem aktuell laufenden Dialogprozess zur Prüfung des kirchlichen Arbeitsrechts Taten folgen zu lassen. Deshalb fordern wir vom Gesetzgeber die Stärkung unserer Rechte als Beschäftigte in kirchlichen Betrieben durch:
• Die Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes für eine stärkere und wirksamere Mitbestimmung in unseren Betrieben,
• Die Anwendung der Gesetze über Unternehmensmitbestimmung, um in kirchlichen Konzernen eine Arbeitnehmerbeteiligung bei unternehmerischen Entscheidungen sicherzustellen,
• Die Stärkung der individuellen Rechte der Beschäftigten, z.B. durch Abschaffung kirchlicher Diskriminierungsprivilegien im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, die u.a. die Kündigung wegen Kirchenaustritts ermöglichen,
• Die Abschaffung gesetzlicher Sonderregelungen, die kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien mit Tarifverträgen gleichsetzen und so die Verschlechterung gesetzlicher Schutzregelungen für Arbeitnehmende ermöglichen, z.B. im Arbeitszeitgesetz,
• Die Stärkung der ausnahmslosen Tarifpartnerschaft mit den Gewerkschaften statt des so genannten 3. Weges, der Beschäftigtengrundrechte z.B. durch ein kirchliches Streikverbot einzuschränken versucht.
Wir unterstützen die Petition „Gleiches Recht für kirchlich Beschäftigte“
Wir bitten um breite Unterstützung aus unseren Dienststellen und Unternehmen und von Allen, die mit uns der Meinung sind, dass es keinen Grund gibt, die kirchlichen Arbeitgeber vor ihren Beschäftigten zu schützen.
Wir beteiligen uns aktiv an den Tarifauseinandersetzung im öffentlichen Dienst.
Die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes von Bund, Länder und Kommunen (TVöD / TV-L) kommen in der verfassten Kirche und in ca. 50 Prozent der diakonischen Einrichtungen zur Anwendung. Der TVöD ist außerdem für die vielen anderen Tarife in der Diakonie der Leittarif.
Bad Herrenalb, Oktober 2023
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