für kirchliche Einrichtungen gelten weder die staatlichen Standards der betrieblichen noch der unternehmerischen Mitbestimmung. Die Gesetze nehmen kirchliche Einrichtungen aus, stattdessen gelten kirchlich gemachte Regelungen für die Mitbestimmung. Das ließe sich ändern, wenn der Gesetzgeber die vorhandenen gesetzlichen Ausnahmen streichen bzw. anpassen würde. Das Zeitfenster dafür ist jetzt – denn derzeit läuft der Dialogprozess des Bundesarbeitsministeriums zur Überprüfung des kirchlichen Arbeitsrechts und eine Reform des Betriebsverfassungsgesetzes soll 2024 folgen.
Wie eine Änderung möglich ist, erläutert das ver.di-Diskussionspapier „Mitbestimmungsrecht stärken – Gleiches Recht für kirchlich Beschäftigte“. Es ist ein Debattenbeitrag von ver.di zur Unterstützung der Umsetzung des Koalitionsvertrages von SPD, Bündnis90/DieGrünen und FDP, der die Prüfung des kirchlichen Arbeitsrechts vorsieht. Das Papier beschreibt einerseits die Notwendigkeit, endlich übliche Mitbestimmungsstandards zur Gestaltung von Arbeitsbedingungen umzusetzen sowie mögliche Auswirkungen, wenn die staatlichen Gesetze zur Mitbestimmung auch für kirchliche Einrichtungen zur Anwendung käme.
Hier steht die PDF der Broschüre als Download zur Verfügung: https://gesundheit-soziales-bildung.verdi.de/mein-arbeitsplatz/kirchliche-betriebe/++co++431f1746-6748-11ee-93d5-001a4a160100
Infoblog für Verdi-Betriebsgruppen in Caritas-Einrichtungen & Interessierte. In Bayern und anderswo.
Donnerstag, 19. Oktober 2023
Es wird Zeit das sich was ändert:
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