Montag, 23. Mai 2022

Nachtrag zum Einigungspapier "Sozial- und Erziehungsdienst"

Die Tarifeinigung dürfte nicht selbsterklärend sein. Dieses wird in den nächsten Wochen noch genauer vorgestellt. Zudem wird es zur Tarifeinigung neben ausführlicheren Flugblättern noch ein TSöD-Bericht zur Erläuterung, FAQs auf unserer Homepage etc. geben.

Zum kurzen Überblick über die Eckpunkte der Tarifeinigung:
Entlastungstage (2+2):

Zwei zusätzliche arbeitsfreie Tage („Reproduktionstage“) zusätzlich zum Jahresurlaub, die um zwei weitere wählbare freie Tage ergänzt werden können. Letzteres durch Umwandlung der neuen SuE-Zulagen in Freizeit (Verrechnung 1:1; angesichts des Volumens der Zulagen werden diese nicht vollständig aufgezehrt)

Vorbereitungszeit:

Statt der 19,5 Stunden Vorbereitungszeit werden nunmehr 30 Stunden für Zwecke der Vorbereitung und Qualifizierung oberhalb gesetzlicher Regelungen bestimmt.

SuE-Zulage:

Erzieher*innen, Kinderpfleger*innen und Beschäftigte in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung erhalten

· 130 Euro Zulage monatlich für Erziehungsberufe (Gehaltsgruppen S 2 bis S 11a); 130 Euro x 12 Monate = ein Plus von 1.560 Euro im Jahr
· 180 Euro Zulage monatlich für Sozialarbeiter*innen (Gehaltsgruppen S 11b bis S 12 sowie S 14 und S 15 (Fallgruppe 6)) = 2.160 Euro im Jahr

Da diese Zulagen für Berufsanfänger*innen sowie die jeweiligen S-Gruppen identisch sind, kommt ihnen die Bedeutung einer sozialen Komponente zu.

Berufserfahrung wird besser honoriert:

Die Stufenlaufzeiten werden ab dem 1. Oktober 2024 verkürzt, womit sich Berufserfahrung finanziell schneller lohnt.

Eingruppierung

Für verschiedene Tätigkeiten konnten Merkmale ergänzt und schwierige Tätigkeiten neu gefasst werden, die zu einer höheren Eingruppierung führen können, zum Beispiel für Sozialarbeiter*­innen, Sozialpädagog*innen sowie Heilpädagog*innen, Kinderpfleger*innen und Sozialassistent*innen.

Heim-/Wohnzulage

Die bisherige Heimzulage wird in eine auf 100 Euro erhöhte Wohnzulage umgewandelt und erhöht. Mit Blick auf die Ambulantisierung wird diese damit auch für die Zukunft gesichert.

Sonderkündigungsrecht

Das Sonderkündigungsrecht für die SuE-spezifischen Regelungen bleibt bestehen. Ein wichtiges Gut für künftige SuE-Tarifrunden neben den allgemeinen Tarifverhandlungen zum TVöD. Kolleg*innen im SuE-Dienst profitieren von beiden Tarifrunden. Die nächste steht mit dem Jahreswechsel an.

Damit sind nach den Sonder-Tarifrunden in 2009 und 2015 erneut Verbesserungen für den Sozial- und Erziehungsdienst verhandelt worden. Die reguläre Tarifrunde zur Vergütung wird mit dem Jahreswechsel 2022/23 aufgenommen. Hier starten bereits die ersten Vorbereitungen.

Mehr und aktuelles unter: https://mehr-braucht-mehr.verdi.de/

Unsere Mitglieder haben nunmehr das Wort, bis Mitte Juni wird die Mitgliederbefragung laufen.

Dann gilt es, die Tarifeinigung des öffentlichen Dienstes in den Bereichen der kirchlichen und freien Wohlfahrtsverbände hineinzutragen und für dessen Nachvollzug zu streiten. Auch in zahlreichen Haustarifverhandlungen wird das Ergebnis aufzugreifen sein. Gerade mit Blick auf die 2+2 zusätzlichen freien Tage dürften ernsthafte Konflikte vorprogrammiert sein.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen




Ihr könnt Eure Kommentare vollständig anonym abgeben. Wählt dazu bei "Kommentar schreiben als..." die Option "anonym". Wenn Ihr unter einem Pseudonym schreiben wollt, wählt die Option "Name/URL". Die Eingabe einer URL (Internet-Adresse) ist dabei nicht nötig.

Wir freuen uns, wenn Ihr statt "Anonym" die Möglichkeit des Kommentierens unter Pseudonym wählt. Das Kommentieren und Diskutieren unter Pseudonym erleichtert das Austauschen der Argumente unter den einzelnen Benutzern.