Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass die Kirchen es als grobes Mißverständnis betrachteten, wenn der gemeinsame Aufruf der Kirchen, Betriebsräte zu wählen auch auf den eigenen Bereich der Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände bezogen würde. In diesem Bereich verfüge man natürlich mit vielen Mitarbeitervertretungsordnungen und Mitarbeitervertretungsgesetzen über einen starken Schutz gegen Betriebsräte, die in der freien Welt agierten. Selbstverständlich sei es in Ordnung, Wein zu predigen und Tee zu trinken.
Vorletztes Gerücht
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