Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen - BAG-MAV - im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz befasst sich heute auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung mit dem Thema "sachgrundlose Befristungen"und der Frage des kirchenrechtlich korrekten Umgangs mit ebendiesen Befristungen, die auch insbesondere der Caritas nicht selten sind.
Anfang des Jahres hat das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit in einem Forschungsbericht sich mit
Befristete Beschäftigung im öffentlichen Dienst - Entwicklung, Motive und rechtliche Umsetzungbefasst.
Daniel Behruzi hat auf www.streikrecht-ist-grundrecht.de die Ergebnisse zusammengefasst, soweit sie sich auf auf die kirchlichen Wohlfahrtsverbände beziehen lassen:
In den Wohlfahrtsverbänden bekommen Beschäftigte überdurchschnittlich oft nur einen befristeten Arbeitsvertrag. Das belegt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, die außerdem zeigt: Kirchliche und freigemeinnützige Arbeitgeber übernehmen Auszubildende viel seltener als Privatwirtschaft und öffentlicher Dienst.Eigentlich sollte das Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit vor allem herausfinden, wie groß das Problem befristeter Arbeitsverhältnisse bei Bund, Ländern und Kommunen ist. Darauf hatten sich Arbeitgeber und Gewerkschaften in der Tarifrunde 2014 geeinigt. Doch die zu Jahresbeginn veröffentlichte Untersuchung zeigt nicht nur, dass Befristungen im öffentlichen Dienst sehr häufig sind, sondern auch im sogenannten Dritten Sektor, der vor allem aus den Wohlfahrtsverbänden kirchlicher oder freigemeinnütziger Trägerschaft besteht.
Im öffentlichen Dienst liegt der Befristungsanteil demnach um drei Prozentpunkte, im Dritten Sektor gar um fast fünf Prozentpunkte über dem der Privatwirtschaft. 2014 erhielt nur einer von drei Neueingestellten bei den Wohlfahrtsverbänden einen unbefristeten Vertrag. Im öffentlichen Dienst waren es knapp 40, in der Privatwirtschaft gut 60 Prozent. Lediglich an den Hochschulen – wo die Befristung laut IAB als »Normaleinstellungsverhältnis« bezeichnet werden kann – ist die Quote noch mieser als in der Wohlfahrt.
Solide Zahlen, insbesondere zur Caritas fehlen, Insider sprechen aber von einer weiten Verbreitung und nicht selten sind Caritas-Einrichtungen, in denen die sachgrundlose Befristung der Normalfall bei Neueinstellungen ist.
Dort, wo vom weltlichen Arbeitsrecht Gebrauch gemacht werden kann, um prekäre Beschäftigung zu ermöglichen, ist dieses weltliche Arbeitsrecht noch nie ein Problem gewesen...
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