Für Caritas und Kirche bringt die dem öffentlichen Dienst nachgebildete Zusatzversorgung eine gewisse Entlastung. Dadurch wird zusätzlich zur gesetzlichen Rente ein Anspruch auf Betriebsrente erworben, deren Höhe sich aus den Beiträgen und Umlagen ergibt, die zusätzlich zum Lohn über Jahre des Arbeitslebens bei einer Zusatzversorgungskasse angespart wird. *)
Am Dienstag der Woche haben mehrere Medien das Thema aufgenommen:
"ver.di kündigt große Kampagne für höhere Rente an"Zurecht - denn da unsere Gesellschaft zusehends älter wird, stellt sich die Frage nach einem auskömmlichen Rentenniveau zur Finanzierung des Lebensabends immer mehr. Wer sein ganzes Leben lang gearbeitet hat, darf im Alter nicht zum Sozialfall werden. Das ist schon eine Frage der Gerechtigkeit.
"Die Entwicklung des Rentenniveaus ist eine der zentralen sozialpolitischen Fragen der nächsten Jahre", sagte der Verdi-Vorsitzende Frank Bsirske der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. "Verdi setzt diese Frage ganz oben auf die politische Tagesordnung."
Quellen:
Bayerischer Rundfunk
ihre Vorsorge.de
Stuttgarter Nachrichten
Die Zeit
Anmerkung:
*) Wir möchten hier noch nicht auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 9. Dezember eingehen, der die kirchliche Zusatzversorgungskasse Köln zur Rückzahlung im Jahr 2008 erhaltener Sanierungsgelder verpflichtete. Diese seien - so der BGH - zu unrecht erhoben worden. Wir werden auf diese Entscheidung eingehen, wenn uns die Urteilsbegründung vorliegt. Da die bayerischen Einrichtungen von Caritas und kath. Kirche die Ansprüche der Beschäftigten bei der Bayerischen Versorgungskammer absichern, die keine Sanierungsgelder erhebt, stellt sich die Frage nach den Auswirkungen des Urteils in Bayern nicht vordringlich.
Quellen:
Dienstgeberbrief Caritas
KZVK-Mitteilung bei Schiering
Stellungnahme KZVK Dortmund
Anwaltskanzlei Heckert
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