Abgesehen davon, dass das kirchliche Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrecht nur "im Rahmen der für alle geltenden Gesetze" besteht, und Art. 9 Grundgesetz (Koalitionsfreiheit) auch für die Kirche gilt - abgesehen davon, dass die Grundordnung das Koalitionsrecht bestätigt, und die kath. Soziallehre und die päpstlichen Sozialenzykliken das Gewerkschaftsprinzip ständig betonen:
Es reicht eigentlich, auf die Würzburger Synode hinzuweisen - die katholische Arbeitnehmer auffordert, den Gewerkschaften beizutreten:
Beschluß: Kirche und Arbeiterschaft
Die unterschiedlichen Auffassungen darüber, welcher gewerkschaftlichen Richtung der Vorzug zu geben sei, führen auch heute noch oft zu Gegnerschaften. Einen erfolgversprechenden, nach allen Seiten befriedigenden Ausweg aus diesen Schwierigkeiten haben auch wir nicht anzubieten. Dennoch appellieren wir an die katholischen Arbeiter, in den Gewerkschaften mitzutun. Es müßte selbstverständlich sein, daß der katholische Arbeiter sich gewerkschaftlich organisiert. Seine Mitarbeit ist einmal Ausdruck einer solidarischen Verbundenheit im gemeinsamen Einsatz für Menschlichkeit in den Arbeits- und Lebensbedingungen, zum anderen ist sie ein Dienst im Sinne des Weltauftrags der Kirche.Ja, ich weiß, man kann nicht immer mit dem Katechismus unter dem Arm herumlaufen. Aber ab und an mal reinschauen sollte nicht schaden:
Der Katechismus zum Wirtschaftsleben und zur sozialen Gerechtigkeit: "klick"
...hier dann noch auf einer Sete der DBK .... "klick"
Aufgabe der Gewerkschaften wie der Unternehmerverbände ist die Verteidigung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder.
...
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