Kriterien zur Bestimmung eines gesetzlichen Mindestlohnes
in Euro, pro Stunde, bei 38 h pro Woche
=> Pfändungsfreigrenze 8,70
(1.049,99 € netto)
=> Hartz IV 9,41
(in Düsseldorf)
=> Armutslohnschwelle 11,51
50 % des durschnittlichen Bruttolohnes (2012: 23,02 €)
=> Europäische Sozialcharta 12,47
60 % des durschnittlichen Nettolohnes (8.375,- €)
Quellen: WSI u. Dr. Thorsten Schulten, 25.09.2013, Hans Böckler Stiftung
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