Freitag, 11. April 2014

Kriterien zur Bestimmung eines gesetzlichen Mindestlohnes

Kriterien zur Bestimmung eines gesetzlichen Mindestlohnes
in Euro, pro Stunde, bei 38 h pro Woche
 
=> Pfändungsfreigrenze                   8,70
(1.049,99 € netto)
 
=> Hartz IV                                          9,41
(in Düsseldorf)
 
=> Armutslohnschwelle                    11,51
50 % des durschnittlichen Bruttolohnes (2012: 23,02 €)
 
=> Europäische Sozialcharta  12,47
60 % des durschnittlichen Nettolohnes (8.375,- €)
 
Quellen: WSI u. Dr. Thorsten Schulten, 25.09.2013, Hans Böckler Stiftung

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