Die neue Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) für das kirchliche Selbstbestimmungsrecht ...
... bedeutet, dass Dritter Weg und Dienstgemeinschaft nur noch in Kooperation mit den Gewerkschaften gestaltet werden können.Quelle: Evangelische Landeskirche in Baden
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Entscheidend ist, dass sich nun alle Beteiligten auf Augenhöhe zusammensetzen und in einem offenen kooperativen Prozess die neuen Regelungen partnerschaftlich aushandeln. Keine Seite kann der anderen etwas aufzwingen. Kirche muss das Recht der Gewerkschaft auf Waffengleichheit und. Gewerkschaft muss die Dienstgemeinschaft als Leitbild der Kirche anerkennen. Dazu gibt es verschiedene Wege. Aus meiner Sicht ist der in Niedersachsen verfolgte Weg gemeinsam einen kirchengemäßen Tarifvertrag zu vereinbaren der aussichtsreichste.
Wenn sich die Gewerkschaft aus guten Gründen nicht an den Kommissionen im "Dritten Weg" beteiligen kann (siehe unsere Meldungen vom 17ten bis 22ten d.M.), dann gibt es nur zwei Möglichkeiten:
- gemeinsam darüber beraten, wie diesen Gründen Rechnung getragen werden kann, und
- ggf. darüber reden, was man gemeinsam regeln möchte - und was nicht gemeinsam geregelt werden kann,
- und dann entsprechend handeln.
"Das Leben verlangt mutige Entscheidungen. Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben."
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