die Bundestarifkommission hat heute mit großer Mehrheit dem Tarifergebnis vom 1.4.2014 zugestimmt, nachdem bei der Mitgliederbefragung 87,33 Prozent für die Annahme votiert hatten.
Diese Abstimmung ist einer der Unterschiede zwischen "Zweitem Weg" (Tarifvertragssystem) und "Drittem Weg" (kirchlicher Sonderweg). Sowohl über die Tarifforderungen wie auch die Annahme eines Verhandlungsergebnisses wird in einem demokratischen Meinungsbildungsprozess der Mitglieder abgestimmt. Über den Verhandlungsstand wird laufend informiert. Und die Mitglieder können jederzeit ihre Vertreter aus der Tarifkommission ablösen.
Die Mitglieder bestimmen also selbst in demokratischen Prozessen über den materiellen Inhalt ihrer Arbeitsverträge.
Die Vertreter in den kirchlichen Gremien sind dagegen für eine Amtszeit bestimmt und während dieser Amtszeit niemandem zur Rechenschaft verpflichtet. Die Öffentlichkeit der Verhandlungen ist sogar unerwünscht. Die meisten kirchlichen Ordnungen sehen eine entsprechende Vertraulichkeitsverpflichtung vor. Eine Entscheidung der Beschäftigten, ob sie einem Beschluss der jeweiligen arbeitsrechtlichen Kommission zustimmen wollen, und das Verhandlungsergebnis akzeptieren, erfolgt dagegen nicht.
Hier bestimmen einige wenige, einmal bestellte oder gewählte Vertreterinnen, was zum Inhalt des Arbeitsvertrages wird. Die Beschäftigten dürfen einmal zu Beginn des Arbeitsverhältnisses einen Arbeitsvertrag mit einer entsprechenden Bezugnahmeerklärung unterschreiben - und dann alle paar Jahre neue Vertreter bestimmen oder die bisherigen Vertreter bestätigen. Das war's dann aber auch.
Hier geht's dann "klick" zur Presseerklärung von ver.di
Öffentlicher Dienst: Mitgliederbefragung ergibt 87,3 Prozent Zustimmung - Bundestarifkommission nimmt Tarifergebnis für Bund und Kommunen an
Berlin, 28.04.2014
Die Bundestarifkommission der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) für den öffentlichen Dienst hat am heutigen Montag (28. April) das Tarifergebnis für die rund zwei Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen angenommen. Zuvor waren die ver.di-Mitglieder in Bundesverwaltungen, Behörden, kommunalen Verwaltungen, Einrichtungen und Unternehmen zu ihrer Meinung über den Verhandlungsstand vom 1. April 2014 befragt worden und hatten diesem Ergebnis im Rahmen der Mitgliederbefragung mit deutlichen 87,3 Prozent zugestimmt. Die Bundestarifkommission entschied mit 70 Ja-Stimmen und zwei Nein-Stimmen. Damit sind die Tarifverhandlungen endgültig abgeschlossen.
Die Beschäftigten bei Bund und Kommunen erhalten rückwirkend zum 1. März 2014 eine Gehaltserhöhung von 3,0 Prozent, mindestens aber 90 Euro mehr Gehalt. Eine weitere Anhebung der Gehälter erfolgt zum 1. März 2015 um 2,4 Prozent. Die Ausbildungsvergütungen werden zu den gleichen Terminen um 40 bzw. 20 Euro erhöht. Außerdem beträgt der Urlaubsanspruch ab 2014 für alle Beschäftigten einheitlich 30 Tage, für Auszubildende steigt der Urlaubsanspruch von 27 auf 28 Tage. Darüber hinaus wurde für Auszubildende die faktische Übernahmegarantie überall dort, wo bedarfsgerecht ausgebildet wurde, verlängert.
Mit diesem Ergebnis, das mit 5,7 Prozent mehr Geld in zwei Jahren in der Spitzengruppe der diesjährigen Abschlüsse liegt, konnte das Ziel einer deutlichen Reallohnsteigerung erreicht werden. Desweiteren wurde die Forderung nach einer sozialen Komponente durchgesetzt, von der vor allem untere und mittlere Entgeltgruppen profitieren. Da der Mindestbetrag von 90 Euro bis in mittlere Entgeltgruppen die vereinbarte lineare Erhöhung von 3,0 Prozent übertrifft, summiert sich das Volumen der Lohnsteigerung hier im ersten Jahr auf 3,3 Prozent. Überdies wurden deutliche Verbesserungen für die Auszubildenden erzielt.
ver.di erwartet, dass der Bundesinnenminister jetzt rasch seine Ankündigung umsetzt und das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten überträgt.
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