Donnerstag, 10. April 2014

Mindestlohn ja - aber nicht für ....?

unter der Überschrift "Mindestlohn - ja, aber nicht für ...?" hatten wir uns schon am 31. März mit beabsichtigten Ausnahmen auseinander gesetzt. Auch die Caritas möchte unter 18jährige ausschließen, was letztendlich ein massiver Verstoß gegen das AGG (Diskriminierung aus Altersgründen) ist, und in keiner Weise nachvollziehbar begründet. Jedenfalls belegen Untersuchungen, dass eine solche Ausnahme keinen der erhofften Effekte zeigt.

Heute wollen wir uns einer weiteren Ausnahme zuwenden: den "Langzeitarbeitslosen":
"Werden Langzeitarbeitslose eingestellt, dann dürfen Unternehmen ihnen sechs Monate lang weniger als den Mindestlohn zahlen. Das soll es für die Arbeitgeber attraktiver machen, Arbeitslosen eine Chance zu geben."
Wenn wir es richtig verstanden haben, dann soll der Mindestlohn auch dazu dienen, dass diejenigen, die diesen Mindestlohn erhalten, davon leben können - ohne zusätzliche "Stütze" beantragen zu müssen. Das ist auch eine Frage der Würde (und ein Wert des Sozialstaates).
Haben Langzeitarbeitslose weniger Würde? Kann das Sozialstaatsprinzip (z.B. Art. 1, 20 GG) vertraglich abbedungen werden?
Wer so in die Grundrechte der Betroffenen eingreift, der darf sich nicht wundern, wenn es zu massenhaften Klagen kommt.

Verdi-Medieninfo vom 9.4.2014: Mindestlohn auch für Erwerbslose
Schreiben vom 9.4.2014 an alle Bundestagsabgeordneten

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