BAG Pressemitteilung Nr. 16/14
Anspruch einer Krankenschwester, nicht für Nachtschichten eingeteilt zu werden
Kann eine Krankenschwester aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtschichten im Krankenhaus mehr leisten, ist sie deshalb nicht arbeitsunfähig krank. Sie hat Anspruch auf Beschäftigung, ohne für Nachtschichten eingeteilt zu werden.
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Bundesarbeitsgericht Urteil vom 9. April 2014 - 10 AZR 637/13 -
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
Urteil vom 30. Mai 2013 - 5 Sa 78/13 -
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Mittwoch, 9. April 2014
BAG: Anspruch einer Krankenschwester, nicht für Nachtschichten eingeteilt zu werden
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