Dienstag, 29. April 2014

Würzburger Synode 2) zur Mitbestimmung

Beschluß: Kirche und Arbeiterschaft
Alle Formen der Mitbestimmung in den Unternehmen bzw. in deren Aufsichtsorganen müssen gründen auf der aktiven Beteiligung der Belegschaften, auf der Freiheit und Verantwortung der beteiligten Arbeitnehmer selbst. Dem wird keine Konstruktion gerecht, die lediglich eine von außen kommende Machtteilung oder einen Machtaustausch anzielt und Mitbestimmung zum größeren Teil an der Legitimation und dem Willen der in den Unternehmen Beschäftigten vorbei praktiziert.
Da steht im Übrigen in einem päpstlichen Lehrschreiben was ähnliches:
...
91. Wie schon Unser Vorgänger sind auch Wir der Meinung, daß die Arbeiter mit Recht aktive Teilnahme am Leben des sie beschäftigenden Unternehmens fordern. ... In jedem Fall aber sollten die Arbeiter an der Gestaltung der Angelegenheiten ihres Unternehmens aktiv beteiligt werden. Das gilt sowohl für private als auch für öffentliche Unternehmen. Das Ziel muß in jedem Fall sein, das Unternehmen zu einer echten menschlichen Gemeinschaft zu machen; diese muß den wechselseitigen Beziehungen der Beteiligten bei aller Verschiedenheit ihrer Aufgaben und Pflichten das Gepräge geben.
...

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