Freitag, 27. September 2013

Regionalkommission Nord: Umsetzung des Beschlusses zur Ärztevergütung

Wie dem RK Nord Dienstgeberbrief September 2013 zu entnehmen ist, gibt es für die Region Nord offensichtlich einen Beschluß zur regionalen Umsetzung des Bundesbeschlusses der AK vom 13. Juni 2013.

Die Ärztevergütung gemäß Anlage 30 wird wie folgt erhöht:
- am 01.10.2013 um 2,6 %
- am 01.01.2014 um weitere 2 %
Hinzu kommt eine Einmalzahlung in Höhe von 1100 €, zahlbar im Januar 2014.

Im Vergleich zu den regionalen Beschlüssen in Bayern und NRW ist in der Region Nord eine deutlich stärkere Verschlechterung gegenüben dem Abschluß des Marburger Bundes zu verzeichnen. (Die Einmalzahlung gleicht nur bei einer winzigen Minderheit der Betroffenen die pekuniären Nachteile aus, die rechnerisch durch die gegenüber der Bundesbeschlusslage verschobenen Erhöhung entstehen.)
Auch hier bestätigt sich die Linie, die die Tariffindung der AK im Vergleich zu den Vorlagen aus den Ergebnisses des 2. Weges kennzeichnet: immer später, nie besser.

1 Kommentar:

  1. Der "ienstgeberbrief" macht den Unterschied zum Tarifvertrag deutlich. Wenn im 2. Weg die Arbeitgeber nicht mehr wollen, kann man Druck ausüben - im Dritten Weg muss die Mitarbeiterseite einknicken und sich mit einem Spatz zufrieden geben.

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