Am 11. September 2013 hat die Regionalkommission NRW den Beschluß der Bundeskommission zur Ärztevergütung vom 13. Juni 2013 für die Region NRW umgesetzt. (Siehe die unten angefügten Informationen)
Damit ist nach der Region Bayern in einer zweiten Region die Umsetzung des Bundesbeschlusses in einer entsprechenden regionalen Variante gelungen.
In den verbleibenden Regionen Nord, Mitte und Baden-Württemberg steht die Umsetzung der Tarifregelung für die Ärzte nach inzwischen teils wiederholten Versuchen immer noch an; in der Region Ost ist der Bundesbeschluss vom 13. Juni 2013 kein Thema.
Auch in der Region NRW ist, wie zuvor bereits in der Region Bayern nicht gelungen mit dem MB-Abschluss vollkommen gleichzuziehen. Die prozentuale Differenz mag marginal sein; die spätere Umsetzung der Bereitschaftsdienstregelung und die schlechtere Urlaubsregelung werden jedenfalls nicht oder nur unzureichend kompensiert.
Die Entwicklung bestätigt eine grundsätzliche Tendenz des 3. Weges. Er orientiert sich eng an den Abschlüssen, die im 2. Weg vorgelegt werden, aber regelmäßig gilt auch: immer später, nie besser.
Man mag sich gar nicht vorstellen, was möglich wäre, wenn die Beschäftigten trägerübergreifend für einheitliche Tarifbedingungen kämpfen würden...
Infos zurm Abschluss in NRW
RK-Info NRW September 2013
Pressemitteilung der Mitarbeiterseite zur Übernahme des Ärzte-Tarifs in der Region NRW/September 2013
Damit ist nach der Region Bayern in einer zweiten Region die Umsetzung des Bundesbeschlusses in einer entsprechenden regionalen Variante gelungen.
In den verbleibenden Regionen Nord, Mitte und Baden-Württemberg steht die Umsetzung der Tarifregelung für die Ärzte nach inzwischen teils wiederholten Versuchen immer noch an; in der Region Ost ist der Bundesbeschluss vom 13. Juni 2013 kein Thema.
Auch in der Region NRW ist, wie zuvor bereits in der Region Bayern nicht gelungen mit dem MB-Abschluss vollkommen gleichzuziehen. Die prozentuale Differenz mag marginal sein; die spätere Umsetzung der Bereitschaftsdienstregelung und die schlechtere Urlaubsregelung werden jedenfalls nicht oder nur unzureichend kompensiert.
Die Entwicklung bestätigt eine grundsätzliche Tendenz des 3. Weges. Er orientiert sich eng an den Abschlüssen, die im 2. Weg vorgelegt werden, aber regelmäßig gilt auch: immer später, nie besser.
Man mag sich gar nicht vorstellen, was möglich wäre, wenn die Beschäftigten trägerübergreifend für einheitliche Tarifbedingungen kämpfen würden...
Infos zurm Abschluss in NRW
RK-Info NRW September 2013
Pressemitteilung der Mitarbeiterseite zur Übernahme des Ärzte-Tarifs in der Region NRW/September 2013
Die Einschätzung der Dienstgeberseite läßt sich er dienstgeberseitigen Pressemitteilung vom 11. September 2013 entnehmen.
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