Donnerstag, 16. Mai 2013

Zugangsrecht von Gewerkschaftsvertretern in kirchliche Einrichtungen - Stadtmission Heidelberg


Eigentlich wollten wir heute über den für heute angesetzten Termin vor dem Arbeitsgericht Heidelberg informeren, bei dem es um die Frage gehen sollte, ob in der Stadtmission Heidelberg ein "Schwarzes Brett" von ver.di aufgestellt werden darf.
Die Betriebsgruppe berichtet inzwischen, dass man sich verglichen hat:

Der für den 16.05. angesetzte Termin vor dem Arbeitsgericht Heidelberg ist hinfällig, da eine Einigung zwischen der Evangelischen Stadtmission Heidelberg und ver.di vorliegt. (Details im Flugblatt Nr. 8), in dem es heißt:


Wie steht es mit der Forderung nach Informationsfreiheit in den Betrieben der Stadtmission? Sprich: wie steht´s mit den Schwarzen Brettern?
Der Arbeitsgerichtstermin am 16. Mai ist abgesagt, weil sich ver.di und die Stadtmission verglichen haben. Für uns der volle Erfolg: Wie wir schon vor einem Jahr wussten, haben wir das Recht, Schwarze Bretter auch in kirchlichen Einrichtungen aufzuhängen, ob es sich dabei um betriebsangehörige ver.dianer/ver.dianerinnen handelt oder um externe, das ist egal.
Wir werden das mit dem feierlichen Aufhängen Schwarzer Bretter in den Einrichtungen würdigen, spätestens wenn die gerichtliche Ausfertigung des Vergleichs vorliegt.

Wir gratulieren unsere diakonischen Kolleginnen zum Erfolg!
Ob bei Caritas und Katholischer Kirche auch erstmal das Arbeitsgericht bemüht werden muss, wird man sehen.

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