Montag, 13. Mai 2013

Ein Meilenstein - kirchlich versierter Juraprofessor Joussen hält Zutrittsrecht der Gewerkschaften zu kirchlichen Einrichtungen für nicht mehr gänzlich verneinbar

Über Jahrzehnte hat die konkrete Gewerkschaft im Leben von uns Caritas-Leuten keine Rolle gespielt. Wir hatten ja den Dritten Weg.
Fast über Nacht - BAG-Urteil vom 20.11.2012 - sind sie Teil unseres Systems ("Gewerkschaften dürfen nicht ausgeschlossen werden").
Wie können wir uns vertraut machen, wozu wir Jahre "keine Peilung" hatten?
Dies geht nur:
- wenn wir die Gewerkschaften in unsere Einrichtungen holen mit Infoständen und freundlich unsere Fragen beantwortenden Gewerkschaftsekretärinnen und -sekretären,
- wenn wir Schwarze Bretter anbringen, damit wir auch laufend aktuelle Gewerkschaftsinformationen haben.

Und damit - durch den Zutritt externer Gewerkschaftspersonen - wird das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen nicht unzulässig in den Hintergrund gedrängt, wie Prof. Joussen in "ZAT - Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in Kirche und Caritas" in der Nummer 2 auf den Seiten 45 bis 49 ausführt (www.zat-online.de).

Also dann nichts wie los! Machen wir uns an die Arbeit!

Und noch ein Tipp:  auf www.verdi.de gehen und auf der Startseite rechts die eigene Postleitzahl eingeben! Und schon gibt es die Kontaktdaten zum örtlichen Bezirk!

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