Am 15. Mai 1891 wurde die erste Sozialenzyklika "Rerum novarum" veröffentlicht.
Die Reihe der Sozialenzykliken wurde durch Leo XIII. eröffnet. Die wichtigsten Aussagen der Enzyklika sind:
1. Lohngerechtigkeit:(nichts anderes fordert die Gewerkschaft ver.di bei ihrem Gang vor das Bundesverfassungsgericht: ein Eingreifen des Staates gegen den Missbrauch der Religionsfreiheit durch angeblich christliche Arbeitgeber)
Die Gerechtigkeit verlangt einen "familiengerechten Lebenslohn", der dazu ausreicht, den Arbeiter und seine Famile ein angemessenens Leben zu ermöglichen - und auch im Alter nicht der Altersarmut anheim zu fallen. Prekäre Löhne ohne ausreichende Altersvorsorge sind mit diesem Grundsatz unvereinbar.
2. Koalitionsrecht:
Das freie Recht, Gewerkschaften beizutreten, ist nach Meinung Leos XIII. ein - jedem Menschen zustehendes - unentziehbares Menschenrecht. Mit dem Recht auf Vereinigungsfreiheit ist es aber nicht getan. Den Vereinigungen muss auch das Recht zugestanden werden, zum Wohle ihrer Mitglieder tätig zu werden.
3. Staatsintervention:
Nach Leo XIII. hat der Staat nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht, durch Schutzgesetze und Sozialversicherungen zugunsten benachteiliger gesellschaftlicher Gruppen einzugreifen.
Am 15. Mai 1931 folgte die Sozialenzyklika "Quadragesimo anno".
Die Sozialenzyklika enthält eine deutliche Kritik am faschistischen Korporativstaat. Nach diesem Modell sollen nur vom Staat anerkannte und kontrollierte Gewerkschaften mit Monopolstellung tätig werden (dürfen). Anstelle von Arbeitseinstellungen soll ein Schlichter treten (Nr. 91). Diese bereits seinerzeit von Pius XI. kritisierten Punkte findet man heute noch in der einen oder anderen Ausformung des Dritten Weges, sie klingen in manchen Gutachten zum kirchlichen Arbeitsrecht an und haben es sogar als "Alternative zum Arbeitskampf" in die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zum "Streikrecht in kirchlichen Wohlfahrtseinrichtungen" vom November letzten Jahres geschafft.
Anzumerken ist, dass der Begriff der "Dienstgemeinschaft", der dem "Dritten Weg" zugrunde liegt, in eben jener Zeit entstand. Mit der "Volksgemeinschaft", der "Betriebsgemeinschaft" ("Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit" vom 20.01.1934) und eben der "Dienstgemeinschaft" ("Gesetz zur Ordnung der Arbeit in Öffentlichen Verwaltungen und Betrieben" von 1934) war ein Kampfbegriff gegen die "Gemeinschaft der Kirche" und gegen die Gewerkschaften gefunden. Anstelle der Betriebsräte sollten "Vertrauensleute" eine harmonische "Betriebsgemeinschaft" vorspiegeln. Die "Einmischung betriebsfremder Elemente, wie sie früher von den Gewerkschaften vorgenommen worden sind" sollte ausgeschlossen werden (Bekanntmachung des Reichtsarbeitsministers sowie des Reichswirtschaftsministers vom 04.04.1934).
Es ist schon erstaunlich, dass der Jurist Werner Kalisch, der in seiner Dissertation (Die öffentlich-rechtliche Stellung des evagelischen Pfarrers vom allgemeinen Landrecht bis zur Gegenwart", Halle 1940) den "Treueeid des evangelischen Pfarrers als die vor Gott bezeugte persönliche Bindung zu dem Staatsoberhaupt und Führer des deutschen Volkes" beschwor, im Jahr 1952 den Begriff der "Dienstgemeinschaft" in der Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht, 2. Band, 1952/1953 widerspruchslos als "kirchliche Dienstgemeinschaft" weiter beschwören konnte.
Am 15. Mai 1961 wurde die Sozialenzyklika "Mater et magistra" bekannt gemacht.
Die Sozialenzyklika ist ein neuer Höhepunkt der katholischen Soziallehre. Die Enzyklika gilt zurecht weltweit als Kernstück der kirchlichen Lehre. Johannes XIII. ging konkret auf die soziale Wirklichkeit ein - und äussert sich überraschend aufgeschlossen und zuversichtlich zu Fragen wie de wirtschaftlichen Mitbestimmung. Er fordert weiter den Staat auf, für die Einhaltung dieser Anforderungen zu sorgen:
... Der Staat hat ... die Pflicht, darüber zu wachen, dass die rechtliche Gestaltung des Arbeitsverhältnisses dem Gesetz von Gerechtigkeit und Billigkeit entspricht; (Nr. 21) ....(wenn sich diese Pflicht mal das BAG im November letzten Jahres zu Herzen genommen hätte)
In seiner Ansprache bei der 75-Jahrfeier von "Rerum Novarum" am 22. Mai 1966 fügte Paul VI. hinzu:
"Die Kirche hat das Recht auf gewerkschaftlichen Zusammenschluß anerkannt, verteidigt und gefördert und dabei eine gewisse theoretische und historische Vorliebe für korporative und bipolare Formen überwunden. ... (5)Ob das bei manchen Vertretern der kirchlichen Hierarchie in Deutschland schon angekommen ist?
Am 14. Mai 1971 folgte "Octogesmia advenesis". Paul VI. führte darin aus:
... Darum hat jeder Mensch das Recht auf Arbeit, auf Gelegenheit, die ihm eigenen Anliegen und seine Persönlichkeit in Ausübung seines Berufes zu entfalten, sowie auf einen gerechten Lohn, der ihm gestattet, "sein und der Seinigen materielles, soziales, kulturelles und spirituelles Dasein angemessen zu gestalten, endlich auch auf Unterstützung bei Krankheit und im Alter.und bricht direkt anschließend eine Lanze für das Streikrecht (14.)
Zur Verteidigung dieser Rechte lassen demokratische Staaten grundsätzlich den gewerkschaftlichen Zusammenschluss zu ...
Es wäre zu wünschen, dass sich auch evangelische Christen der Bedeutung dieser Aussagen bewusst werden würden. Sie sind nicht nur Aussagen des päpstlichen Lehramtes und damit für die katholische Kirche maßgeblich - sondern auch im Hinblick auf die Diskussion um den "Dritten Weg" von einer geradezu prophetischen Aktualität.
Wir möchten an dieser Stelle mit einem Zitat aus einem aktuellen Interview enden, das der Bamberger Erzbischof Schick vor genau einer Woche, am 08. Mai, der KNA gegeben hat. Bambergs Erzbischof wird am Ende des Interviews, das sich über Anstand und Moral in der Gesellschaft und die christliche Soziallehre dreht, wie folgt zitiert:
...Quelle: Domradio und Internetseite des Erzbistum Bambergs, Erzbischof, Meldungen
Was die Kirche predigt, muss sie selber leben. Wort und Tat müssen übereinstimmen, anderenfalls sind wir Christen nicht glaubwürdig. Die Kirche heute lebt Geschwisterlichkeit, aber sie bleibt auch immer hinter dem zurück, was sie als Ideal verkündet. Sie muss sich täglich neu auf allen Ebenen darum bemühen.
Erzbischof Schick formuliert da inhaltlich die gleiche Aussage, die Prof. Hengsbach (SJ) kürzlich in seinem Beitrag im Buch "Streik in Gottes Häusern" getätigt hat:
... Auf einem so genannten Dritten Weg, der nicht demokratiekonform ist, verlieren die Kirchen ihre Glaubwürdigkeit. Christen, die an den unsichtbaren Gott glauben, bezeugen ihn dadurch, dass sie sichtbar gerechte Arbeitsverhältnisse schaffen.
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ausser der "Kalten Sophie", mit der der Frühling eingeläutet wird, gab es am 15.5.2013 auch noch ein Ultimatum:
AntwortenLöschenhttp://www.aachener-zeitung.de/lokales/aachen/bezahlung-der-schwertbad-mitarbeiter-ist-ein-skandal-1.572688
vom Arbeitgeber kam keine Antwort:
ver.di's Reaktion: erster Warnstreik am 21.5.2013