Der Streik ist anerkannt das äußerste Mittel - nach über sechs Monaten ohne verhandlungsfähiges Angebot, darf man wohl davon ausgehen, dass dieser Punkt erreicht ist, selbst nach der katholischen Soziallehre:
Ioannes Paulus PP. II
LABOREM EXERCENSAber wir brauchen uns auch nicht zu rechtfertigen für ein nach deutschem Grundgesetz basierendem Grundrecht, denn dieses gilt auch für den Arbeitgeber des Schwertbads.
„Bei ihrem Einsatz für die berechtigten Forderungen ihrer Mitglieder bedienen sich die Gewerkschaften auch der Methode des Streiks, das heißt der Arbeitsniederlegung als einer Art von Ultimatum, das sich an die zuständigen Organe und vor allem an die Arbeitgeber richtet. Sie wird von der katholischen Soziallehre als eine unter den notwendigen Bedingungen und in den rechten Grenzen erlaubte Methode anerkannt. Auf dieser Grundlage müsste den Arbeitnehmern das Recht auf Streik garantiert werden, ohne daß ihre Teilnahme daran negative Folgen für sie nach sich zieht. Wenn man zugibt, dass der Streik ein erlaubtes Mittel ist, muss man jedoch gleichzeitig hervorheben, dass er in gewissem Sinn ein äußerstes Mittel bleibt.“
Harald Meyer, Gewerkschaftssekretär
ergänzend:
nach den Meldungen z.B. der Tagesschau hat Papst Franziskus heute im Pfingsgottesdienst in seiner Predigt unter anderem ausgeführt:
"... Das Neue mache immer ein wenig Angst, deshalb folge man Gott oft "nur bis zu einem gewissen Punkt", denn man wolle alles selbst unter Kontrolle behalten.hmmm ... so neu wäre die kath. Soziallehre doch gar nicht mehr, dass man sich immer noch Gesprächen mit Gewerkschaftern verweigern könnte ...
Es gehe aber darum, sich nicht ängstlich zu verschließen, sondern offen zu sein für die "Überraschungen Gottes". ..."
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