Donnerstag, 23. Februar 2023

Kirche droht Kita-Beschäftigten mit Abmahnung und Kündigung - zum aktuellen Angebot der Arbeitgeber im öffentlichen Dienst

berichtete gestern der SWR und führt zu einem STREIT ZWISCHEN VER.DI UND EVANGELISCHER KIRCHE DER PFALZ aus:
Kita-Personal im Raum Kaiserslautern hat im Vorfeld der Tarif-Streiks "Drohbriefe" des Trägers im Briefkasten gefunden. Nach der Kritik am Streikverbot räumt die evangelische Kirche nun ein: "Der Brief war missverständlich."

Eine Erzieherin aus Kaiserslautern staunte nicht schlecht, als sie in ihrem Postfach eine E-Mail ihres Arbeitgebers, der Evangelischen Kirche der Pfalz, vorfand. Auch ihre Kolleginnen und Kollegen haben ein Schreiben aus der Chefetage erhalten. Sie alle arbeiten in einer kirchlichen Kindertagesstätte im Raum Kaiserslautern. Eigentlich hatten sie gemeinsam geplant, ihre Arbeit für zwei Tage niederzulegen und für mehr Gehalt zu demostrieren. Wie viele andere Beschäftigte des öffentlichen Dienstes auch. ...
Die Evangelische Kirche der Pfalz bezahlt ihre Mitarbeiter nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Somit waren auch die Mitarbeiter der kirchlichen Kita aufgerufen, am Protest teilzunehmen.
Die Evangelische Kirche versucht aber nun mit einem "Drohschreiben" dem Ganzen einen Riegel vorzuschieben. ...
Bettina Wilhelm, Rechts-Dezernentin der Evangelischen Kirche der Pfalz, betont im SWR-Interview, von "Kündigung und Abmahnung" sei nie die Rede gewesen. Unter arbeitsrechtlichen Konsequenzen sei zu verstehen, dass Mitarbeitende für Tage, an denen sie unentschuldigt fehlten, keinen Lohn erhielten.
"Wir als Kirche sagen nicht, dass die Leute nicht streiken dürfen. Wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter sagt, sie oder er möchte an einem Unterstützungsstreik teilnehmen, dann dürfen sie das", so die Dezernentin. "Sie müssen dann nur dafür Urlaub oder Gleitzeittage nehmen – wie jeder andere Beschäftigte auch. Wenn sie das nicht tun und einfach fernbleiben, wird ihnen Lohn abgezogen." ...
Für den Lohnausfall gibt's ja Streikgeld
Und was das verfassungsrechtlich garantierte Streikrecht betrifft, da haben wir uns - auch unter Hinweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung - schon ausführlich geäussert. Wenn denn eine Gewerkschaft zum Streik aufruft, dann ist die Rechtslage von der Gewerkschaft auch intensiv geprüft.

Bei der Gelegenheit können wir kurz auf das aktuelle Angebot der Arbeitgeberseite bei den Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes eingehen:
Keine Vorschläge zur Altersteilzeit!
Das Angebot bedeutet für eine Kinderpflegerin bei einer Vollzeitkraft S4 St.3 gerade mal 93,17€ brutto ab Oktober im Monat mehr. Bei ihrer Kollegin der Küchenhilfe sind es sogar nur 79,82 € brutto bei E3 Stufe 3. Von der Reinigungskraft schreib ich gar nicht erst, da wird’s noch weniger. Wie gesagt und das ist brutto bei einer Vollzeitkraft Jetzt Ver.di Mitglued werden und für was besseres kämpfen!
(Merle Pisarz bei Sozial- und Erziehungsdienst Bayern, Facebook)

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