Angesichts der Leiden durch Ungerechtigkeit und Gewalt könne die Kirche nicht neutral bleiben, sagte der Papst an seinem zweiten Besuchstag in der Hauptstadt Juba. "Wo eine Frau oder ein Mann in ihren Grundrechten verletzt werden, wird Christus verletzt", so Franziskus wörtlich.(zitiert das Domradio vom Papstbesuch im Südsudan)
Weiter sprach sich der Papst erneut gegen eine Ausgrenzung homosexueller Menschen aus. Auf eine Journalistenfrage zum Umgang mit Homosexuellen in den soeben von ihm besuchten Ländern Kongo und Südsudan, wo Menschen mit gleichgeschlechtlicher sexueller Orientierung oft auf Ablehnung stießen, sagte Franziskus, er könne nur wiederholen, was er bereits früher zu dem Thema gesagt habe. Die Formulierung im Katechismus gelte auch in diesem Fall, so der Papst.(Quelle: katholisch.de - vgl. auch Jesuit Martin: Papst fährt beim Thema LGBTQ keinen Zickzackkurs)
Der Katechismus der katholischen Kirche, der die wesentlichen Glaubens- und Sittenlehren zusammenfasst, stellt fest, "eine nicht geringe Anzahl von Männern und Frauen" hätten "tiefsitzende homosexuelle Tendenzen". Der Katechismus fährt fort: "... Man hüte sich, sie in irgend einer Weise ungerecht zurückzusetzen."
Das Domradio geht bezüglich der - bisher mit Kündigung bedrohten - "bekennenden Homsexualität" noch weiter:
Papst verurteilt Kriminalisierung von Homosexualität als Sünde
Auf dem Rückflug von seiner Zwei-Länder-Reise in die Demokratischee Republik Kongo und den Südsudan betonte Papst Franziskus, dass die Kriminalisierung von Homosexualität eine "Sünde" sei. Damit beantworte der Heilige Vater eine Frage eines Reporters auf dem Flug vom Südsudan nach Rom am Sonntag. "Das ist nicht richtig. Menschen mit homosexuellen Neigungen sind Kinder Gottes. Eine solche Person zu verurteilen ist eine Sünde. Menschen mit homosexuellen Neigungen zu kriminalisieren ist eine Ungerechtigkeit."
Da ergeben sich dann eigentlich nur noch zwei Fragen:
1. Gilt das jetzt nur für den Südsudan oder auch in (allen) anderen Regionen dieser Welt?
2. Gehört nach katholischem Verständnis die Koalitionsfreiheit, bis hin zum Arbeitskampf und Streikrecht, mit zu den Grundrechten?
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