Montag, 6. Februar 2023

Kotau vor den Kirchen – Quo vadis, SPD?

unter dieser Überschrift kommentierte der Sprecherkreis des Netzwerks der Säkularen Sozis NRW schon vor drei Monaten selbstkritisch den indifferenten und inkonsequenten Schlingerkurs der eigenen SPD mit dem kirchlichen Nebenarbeitsrecht
So erfreulich viele Punkte des Koalitionsvertrags für die Genossinnen und Genossen auch sein mögen, so bitter ist manche Pille, die es gleichzeitig zu schlucken gilt: Der Umgang der SPD insbesondere mit dem System des kirchlichen Arbeitsrechts – auch bekannt als "Dritter Weg" – offenbart, welche außerparteilichen Lobbyvertreter und innerparteilichen Kontaktleute sich bei der Formulierung des Koalitionsvertrages durchgesetzt haben.
Dabei greifen die Sozialdemokraten auch Fragen auf, die wir immer wieder zur Diskussion stellen:
...
Selbstbestimmungsrecht der Kirchen gibt es rechtlich betrachtet nicht
Auf einen spürbaren Impuls der Partei zur entsprechenden Umsetzung wartete man leider seitdem vergeblich, obwohl es das sogenannte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen rechtlich betrachtet gar nicht gibt, so oft es auch von einigen Gerichten in der Vergangenheit behauptet und von den Kirchen gerne aufgegriffen und reproduziert wurde.

Die Kirchen dürfen in ihrem Bereich "ordnen und verwalten", jedoch – gemäß Artikel 140 GG in Verbindung mit Artikel 137 Absatz 3 WRV – nur innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. Von Selbstbestimmung keine Rede; eine eigene Nebenrechtsordnung oder ein rechtlicher "Staat im Staate" verbietet sich neben unserem Grundgesetz ohnehin von selbst.

Gänzlich unkritisch erfolgt gemeinhin auch die Verwendung des Terminus' "Dienstgemeinschaft" seitens der Kirchen zur Rechtfertigung ihres Diskriminierungsprivilegs. Dabei ist dieser Begriff historisch vorbelastet. Nach dem Führer-/Gefolgschaftsprinzip wurde der Begriff aus der Tarifordnung der Arbeit in öffentlichen Verwaltungen von Betrieben aus dem Jahre 1934 in die kirchliche Tarifordnung übernommen ("Betriebsführer und Gefolgschaft bilden eine Dienstgemeinschaft") und das Dienen auf den religiösen Auftrag der Kirchen übertragen.

Um so größer waren nun die in die SPD gesetzten Hoffnungen – verstärkt durch richtungsweisende Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts –, die Umsetzung der Beschlüsse von Leipzig "(auf dem Parteitag 2013) anzupacken". ....
Der Artikel erschien außerdem auf der Website der Säkularen Sozis.

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