Freitag, 17. Februar 2023

§ Entgeltgleichheit von Männern und Frauen

Das Bundesarbeitsgericht hat es gestern bestätigt:
Eine Frau hat Anspruch auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit, wenn der Arbeitgeber männlichen Kollegen aufgrund des Geschlechts ein höheres Entgelt zahlt. Daran ändert nichts, wenn der männliche Kollege ein höheres Entgelt fordert und der Arbeitgeber dieser Forderung nachgibt.

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Insbesondere kann sich die Beklagte für den Zeitraum von März bis Oktober 2017 nicht mit Erfolg darauf berufen, das höhere Grundentgelt des männlichen Kollegen beruhe nicht auf dem Geschlecht, sondern auf dem Umstand, dass dieser ein höheres Entgelt ausgehandelt habe. Für den Monat Juli 2018 kann die Beklagte die Vermutung der Entgeltbenachteiligung aufgrund des Geschlechts insbesondere nicht mit der Begründung widerlegen, der Arbeitnehmer sei einer besser vergüteten ausgeschiedenen Arbeitnehmerin nachgefolgt.
Quelle: Pressemitteilung Nr. 10/23 des Bundesarbeitsgerichts zum Urteil vom 16. Februar 2023 – 8 AZR 450/21 –

Die Arbeitgeber werden sich dann halt künftig andere Begründungen einfallen lassen, um eine ungleiche Entlohnung zu begründen.

weitere Quellen:
Arbeit und Arbeitsrecht: BAG Urteil zur Entgeltgleichheit von Männern und Frauen
LTO: Equal Pay ist keine Verhandlungssache
Tagesschau: Gleicher Lohn ist keine Verhandlungssache
ZDF Heute - Gleicher Lohn: Urteil stärkt Frauen
ZEIT ONLINE: Bundesarbeitsgericht stärkt Lohngerechtigkeit für Frauen

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